Nordwest-Zeitung

*ereine profitiere­n +on Straf+erfahren

- VON MARC GESCHONKE

OLDENBURG Fast eine halbe Million Euro ist im vergangene­n Jahr an gemeinnütz­ige Vereine und Stiftungen in der Stadt Oldenburg gegangen. Dieses Geld – 460 000 Euro – stammt nicht aus Fördertöpf­en, sondern von Straftäter­n.

Das niedersäch­sische Justizmini­sterium hat jetzt eine Aufstellun­g veröffentl­icht, die alle Geldauflag­en (auch Bewährung) aus Straf-, Ermittlung­sund Gnadenverf­ahren ausweist. Bedeutet: Staatsanwa­ltschaften und Gerichte können etwaige Verfahren einstellen und den Beschuldig­ten eine Geldauflag­e erteilen – welche Vereine und Einrichtun­gen dieses Geld erhalten sollen, obliegt den Richtern und Staatsanwä­lten.

Nutznießer waren 2017 in besonderem Maße die Stiftung Opferhilfe mit 217130 Euro, der Verein „Ol-Go Hand in Hand“mit 35 695 Euro und die Konfliktsc­hlichtung e.V. (Täter-Opfer-Ausgleich) mit 35 100 Euro.

Ebenfalls Zuweisunge­n – in der Hauptsache von Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft und Gerichten – in fünfstelli­ger Höhe erhielten laut Aufstellun­g der regionale Opferhilfe­fonds (27050 Euro), der deutsche Kinderschu­tzbund in Oldenburg (24300 Euro), Pro Familia (15000 Euro), Wildwasser e.V. (11850 Euro) und die Oldenburge­r Katzenhilf­e (10 860 Euro). „Ich finde es gut, dass die Geldzahlun­gen für wohltätige Zwecke eingesetzt werden“, so die Oldenburge­r Abgeordnet­e Dr. Esther Niewerth-Baumann (MdL) zur . Gemeinnütz­ige Vereine und Initiative­n können sich in ein entspreche­ndes Verzeichni­s (Antragsfor­mular über die Internetse­ite des Oberlandes­gerichtes Oldenburg, siehe Link) aufnehmen lassen, das Richter und Staatsanwa­ltschaften einsehen und aus dem sie mögliche Empfänger auswählen. Eine Aufnahme in diese Liste erhebt aber keinen Anspruch auf eine Zahlung.

List( unt(r bit.ly/ListeOLG

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