*ereine profitieren +on Straf+erfahren
OLDENBURG Fast eine halbe Million Euro ist im vergangenen Jahr an gemeinnützige Vereine und Stiftungen in der Stadt Oldenburg gegangen. Dieses Geld – 460 000 Euro – stammt nicht aus Fördertöpfen, sondern von Straftätern.
Das niedersächsische Justizministerium hat jetzt eine Aufstellung veröffentlicht, die alle Geldauflagen (auch Bewährung) aus Straf-, Ermittlungsund Gnadenverfahren ausweist. Bedeutet: Staatsanwaltschaften und Gerichte können etwaige Verfahren einstellen und den Beschuldigten eine Geldauflage erteilen – welche Vereine und Einrichtungen dieses Geld erhalten sollen, obliegt den Richtern und Staatsanwälten.
Nutznießer waren 2017 in besonderem Maße die Stiftung Opferhilfe mit 217130 Euro, der Verein „Ol-Go Hand in Hand“mit 35 695 Euro und die Konfliktschlichtung e.V. (Täter-Opfer-Ausgleich) mit 35 100 Euro.
Ebenfalls Zuweisungen – in der Hauptsache von Oldenburger Staatsanwaltschaft und Gerichten – in fünfstelliger Höhe erhielten laut Aufstellung der regionale Opferhilfefonds (27050 Euro), der deutsche Kinderschutzbund in Oldenburg (24300 Euro), Pro Familia (15000 Euro), Wildwasser e.V. (11850 Euro) und die Oldenburger Katzenhilfe (10 860 Euro). „Ich finde es gut, dass die Geldzahlungen für wohltätige Zwecke eingesetzt werden“, so die Oldenburger Abgeordnete Dr. Esther Niewerth-Baumann (MdL) zur . Gemeinnützige Vereine und Initiativen können sich in ein entsprechendes Verzeichnis (Antragsformular über die Internetseite des Oberlandesgerichtes Oldenburg, siehe Link) aufnehmen lassen, das Richter und Staatsanwaltschaften einsehen und aus dem sie mögliche Empfänger auswählen. Eine Aufnahme in diese Liste erhebt aber keinen Anspruch auf eine Zahlung.
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