Kein Durchkommen
Das sagen Bundespolizei, Stadt, Anlieger und die Bahn zu den Geschehnissen
Gleich zwei Mal binnen einer Woche krachten Fahrzeuge gegen Brücken im Stadtgebiet. Bundespolizei, Stadt, Anlieger und auch die Deutsche Bahn kommen in unserer Recherche der Geschehnisse zuWort
Zwei schwere Brückenunfälle in nur fünf Tagen – eine Spurensuche an den Unglücksorten.
OL!ENBURG Wie konnte das denn nur passieren? Zum zweiten Mal binnen einer Woche bleibt nur ungläubiges Staunen über jene Unfälle, die sich da unter Oldenburger Brücken ereignet haben. Am vergangenen Donnerstag krachte (abermals) ein Lkw unter die Eisenbahnbrücke am Melkbrink, am Dienstag blieb wie berichtet ein aufgeladener Bagger in der Unterführung Ammerländer Heerstraße hängen – weil dessen Schaufelarm vor Fahrtantritt nicht richtig eingeknickt war.
„Keine S)a)ikprobleme“
Die Bergung von letzterem dauerte bis tief in die Nacht, erst um 1.45 Uhr konnte die Hauptverkehrsstraße wieder freigegeben werden. Zurück bleiben einige Furchen im Asphalt, schwere „Kratzer“im Beton der darüber liegenden Carl-von-Ossietzky-Straße und überdies viele Fragen.
Den 60-jährigen Fahrer der Zugmaschine (ein Traktor aus Rastede), der die eigene Höhe und jene der Unterführung wohl falsch eingeschätzt hatte, erwartet nun ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Laut erster Schätzungen der Polizei ist an der Brücke ein Schaden in Höhe von 65 000 Euro entstanden – im Zweifel ein Versicherungsfall.
Bereits am Mittwochmorgen war ein Prüfingenieur vor Ort. Ergebnis: Bauwerk sicher, keine statischen Auswirkungen. „Dabei handelt es sich um eine massive Stahlbetonkonstruktion“, heißt es auf
-Nachfrage, „die BetonAbplatzungen beinträchtigen das Bauwerk nicht in der Standsicherheit.“
Dass die Stadt ihren Sorgfaltspflichten wegen einer fehlenden Höhenbeschilderung am Bauwerk nicht nachgekommen sei, weist Sprecher Stephan Onnen von sich. Etwaige Hinweise sind erst ab einer Höhe unterhalb von 4,50 Metern erforderlich, so steht es auch in der Straßenverkehrsordnung.
Diese Unterführung fällt mit einer lichten Höhe von 4,62 Meter jedoch nicht unter besagte Regelung. Und: „Im Bereich der von Kfz befahrenen Straßen gibt es im StraBundespolizei.
ßennetz etwa 20 Bauwerke, die mit einer Höhenbegrenzung versehen sind“, so Onnen, dies halte man für ausreichend.
Ganz anders die Situation am Melkbrink, dessen Brücke in der Unterhaltungspflicht der Deutschen Bahn liegt. Die dortige 3-Meter-Begrenzung ist gleich mehrfach ausgeschildert, nicht nur an der Brücke selbst, sondern auch schon am Rauhehorst und in der Alexanderstraße gibt es sogenannte Vorwegweiser, die auf eine Höhenbegrenzung hinweisen. Der 42-jährige Spediteur aus dem Ammerland, der mit seinem Lkw gegen das Bauwerk fuhr, hatte offenbar alle übersehen – oder schlichtweg zugunsten seines Navigationsgerätes ignoriert, wie auch die Polizei nach dem Vorfall mitteilte.
„S)recken gesperr)“
Dass überhaupt und „ständig“Fahrzeuge gegen dieses Bauwerk krachen, ärgert die Anlieger zwar enorm. Doch insbesondere den Umgang der Deutschen Bahn mit diesem Problem kritisieren sie. „Nicht vorstellen wollen wir uns die mögliche Katastrophe, wenn der Lkw-Anprall doch erhebliche Schäden an der Brücke und den darauf liegenden Schienen verursacht hätte!“, heißt es in einer Mitteilung der Interessengemeinschaft Ibo.
Denn: Nur wenige Minuten nach dem Unfall (14.54 Uhr) fuhr ein Güterzug von Wilhelmshaven nach Oldenburg über eben diese Brücke, wie auch die Bundespolizei bestätigte.
Zwar sei die Notfallleitstelle der DB Netz in Hannover
sogleich von der Polizei informiert und ein Techniker zur Prüfung entsandt worden, der kam allerdings erst gegen 15.10 Uhr am Melkbrink an. Da war der Zug schon seit Minuten durch, der nächste um 17.12 Uhr erwartet.
Nun bringen Was-wärewenn-Spekulationen nicht weiter. Hinterfragt werden muss aber trotzdem das Notfall-Verfahren der Bahn. „Grundsätzlich wird in solchen Fällen die Strecke gesperrt“, so ein Sprecher der
Warum die Notfallleitstelle in diesem Fall keine Streckensperrung veranlasste und den Zugführer vor der Durchfahrt stoppte, ist bislang noch ungeklärt.
„Regelmäßige Kon)rolle“
Auf -Nachfrage hieß es aus der Pressestelle der DB AG, dass sie „die Sicherheit der Brückenbauwerke durch regelmäßige und systematische Kontrollen“gewährleiste – ständige Sichtprüfungen
durch Mitarbeiter, Sichtprüfungen durch Ingenieure im Drei-Jahres-Rhythmus und im Sechs-Jahres-Wechsel eine umfassende Untersuchung. Nach besonderen Vorfällen wie eben Anprallschäden gebe es zudem „Sonderinspektionen“.
Sinnvoll ist das allemal. Aber: Es kann weiterhin nicht erklären, weshalb ein Zug Minuten nach dem Aufprall noch freie Bahn über ein zumindest potenziell geschädigtes Bauwerk hatte.