Bequemlichkeit
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag war zu erwarten, zufriedenstellend ist sie nicht. Denn es bleibt der Eindruck, dass die Bequemlichkeit der Beitragserhebung wichtiger ist als ihre Gerechtigkeit. Ein fader Beigeschmack.
Während früher die Gebühr an die Empfangsgeräte gekoppelt war und aufwendig kontrolliert werden musste, wird sie seit einer Reform 2013 einfach pauschal als Beitrag pro Wohnung berechnet – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und wie viele Geräte im Einsatz sind. Das führt zwangsläufig zu Protest. Denn Alleinlebende sind stärker belastet als Wohngemeinschaften. Zudem wollen etliche Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – aus welchen Gründen auch immer – bewusst nicht nutzen. Auch sie müssen zahlen. Das Argument des Gerichts, durch die bundesweite Ausstrahlung der Sender habe jeder die Möglichkeit ihres Empfangs und sei deshalb zahlungspflichtig, ist schwach. Nach dieser Logik müssten auch alle einen Kfz-Beitrag zahlen – egal, ob sie ein Auto fahren oder nicht. Denn die Möglichkeit, eine Straße zu nutzen, besteht ebenfalls bundesweit.
Trotz des nun abgeschlossenen Verfahrens zur Art der Erhebung des Rundfunkbeitrags bleibt die Grundsatzfrage nach seiner Berechtigung bestehen. Der Beitrag ist und bleibt eine Zwangsabgabe. An der Staatsferne der Sender, die diese Finanzierung gewährleisten soll, muss man indes immer wieder zweifeln. Die Programme orientieren sich zudem oft an der kommerziellen Konkurrenz und werden dem eigenen Qualitätsanspruch nicht gerecht.
Warum erhalten die öffentlich-rechtlichen Sender eine staatliche Komplettfinanzierung und müssen sich nicht stärker als bisher im Markt und im Wettbewerb behaupten? Wer ARD und ZDF sehen und hören will, wird dafür auch freiwillig zahlen. Das ist keine bequeme Lösung. Aber Bequemlichkeit sollte hier nicht der Maßstab sein.
@ Den Autor erreichen Sie unter Schoenborn@infoautor.de
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