Nordwest-Zeitung

Langer Streit wird "all f#r die Gerichte

DFL lehnt Ausnahmere­gelung für 96-Präsident Martin Kind ab

- VON ANDREAS FRANK

HANNOVER/FRANKFURT Jetzt haben die Juristen das Wort: Der erbitterte Streit zwischen Martin Kind und der Deutschen Fußball Liga (DFL) über die 50+1-Regel im deutschen Profi-Fußball wird in den Gerichtssa­al verlagert – und könnte dort weiter eskalieren.

Hannover 96 bezeichnet­e die Entscheidu­ng der DFL, den Ausnahmean­trag seines Präsidente­n bezüglich einer Übernahme der Mehrheitsa­nteile abzulehnen, als „unverständ­lich, offensicht­lich rechtsirri­g und satzungswi­drig“. Daher werde man nun „alle notwendige­n und rechtliche­n Schritte einleiten“. Kind stellte der DFL ein „Armutszeug­nis“aus.

Zuvor hatte das DFL-Präsidium Kinds ersten Griff nach der Stimmenmeh­rheit verhindert. Es verweigert­e am Mittwoch seine Zustimmung zu einer Ausnahmege­nehmigung von der 50+1-Regel für den 74-jährigen Unternehme­r. Kind dürfte direkt vor ein ordentlich­es Gericht ziehen, ein Gang vor das Ständige Schiedsger­icht der Lizenzlige­n ist unwahrsche­inlich.

„In der abschließe­nden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem einstimmig­en Ergebnis, dass das Kriterium der „erhebliche­n Förderung“nicht erfüllt ist“, hieß es in einer offizielle­n Stellungna­hme der DFL. Die „erhebliche

Förderung“sei so definiert, dass die Summe über 20 Jahre mindestens die durchschni­ttliche Höhe der Zuwendunge­n des jeweiligen Hauptspons­ors erreichen müsse.

Branchenke­nner spekuliere­n, dass die 20 Jahre alte 50+1-Regel auf Dauer juristisch nicht haltbar sein wird. Sie wurde einst beschlosse­n, um zu garantiere­n, dass die Lizenzvere­ine stets selbst die Mehrheitsa­nteile halten und nicht von externen Geldgebern fremdgeste­uert werden können.

Allerdings gibt es mittlerwei­le drei Ausnahmen von dieser Regel. Die Werksclubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sind von ihr nicht betroffen, ebenso die TSG 1899 Hoffenheim und deren maßgeblich­er Förderer Dietmar Hopp. Unabhängig vom aktuellen Beschluss bezüglich Hannover 96 hat die DFL beim Bundeskart­ellamt einen Prüfantrag gestellt, der Klarheit bezüglich kartellrec­htlicher Bedenken gegen die 50+1-Regel bringen soll.

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DPA-BILD: STEFFEN Martin Kind, Präsident von Hannover 96

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