Einbrecherpaar steht vor Gericht
Mann und Frau aus Bremen machten fette Beute in und um Oldenburg
OLDENBURG/RASTEDE Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in sechzehn Fällen muss sich seit Mittwoch ein Pärchen aus Bremen vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem 32-jährigen Mann wird vorgeworfen, in der Zeit von April vorigen Jahres bis Januar diesen Jahres in Oldenburg und Rastede in sechzehn Wohnhäuser und Räumlichkeiten eingedrungen zu sein, und dort Geld, Schmuck und elektronische Geräte gestohlen zu haben. Seine ein Jahr jüngere Lebensgefährtin soll ihn laut Anklage zu den jeweiligen Tatorten gefahren haben. Der 32Jährige konnte teilweise fette Beute machen, in einem Fall waren es bis zu 12 000 Euro. Um in die jeweiligen Tatobjekte zu gelangen, wurden Fenster oder Terrassentüren aufgehebelt. Außer Bargeld soll der 32-Jährige vornehmlich Schmuck, Laptops und Fernsehgeräte mitgenommen haben. Etliche der elektronischen Geräte konnten bei ihm sichergestellt werden.
Bei der Mitangeklagten war eine Geldbörse aus einem Einbruch gefunden worden. Ihr Verteidiger deutete an, dass der Fund der Geldbörse nicht darauf schließen lasse, seine Mandantin sei an allen Einbrüchen beteiligt gewesen. Und in der Tat soll es diesbezüglich nicht genügend Beweise geben, dass die 31-Jährige ihren Partner zu jedem Tatort gefahren haben könnte. Weil der Verteidiger des Hauptangeklagten gestern aus terminlichen Gründen noch nicht am Verfahren teilnehmen konnte, beließ es die Kammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm gestern bei der Verlesung der Anklageschrift. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Er wurde im Januar festgenommen, nachdem die Polizei ihn längere Zeit observiert hatte.
Hintergrund aller Taten soll die Drogenabhängigkeit des 32-Jährigen sein. Er soll nun begutachtet werden. Dabei geht es um die Frage seiner Schuldfähigkeit. Ursprünglich war das Verfahren gegen ihn beim Amtsgericht anhängig gewesen. Die Behörde hatte es aber an das Landgericht verwiesen, weil die Strafgewalt eines Amtsgerichtes (bis zu vier Jahren Gefängnis kann ein Amtsgericht verhängen) zur Ahndung der vielen Taten nicht ausreichen könnte. Das Verfahren ist auf sieben Verhandlungstage terminiert und wird am 30. Juli fortgesetzt. Bei einem Schuldspruch muss das Pärchen knapp 40000 Euro aus der Beute an den Staat zahlen.