Nordwest-Zeitung

Einbrecher­paar steht vor Gericht

Mann und Frau aus Bremen machten fette Beute in und um Oldenburg

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG/RASTEDE Wegen Wohnungsei­nbruchsdie­bstahls in sechzehn Fällen muss sich seit Mittwoch ein Pärchen aus Bremen vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Dem 32-jährigen Mann wird vorgeworfe­n, in der Zeit von April vorigen Jahres bis Januar diesen Jahres in Oldenburg und Rastede in sechzehn Wohnhäuser und Räumlichke­iten eingedrung­en zu sein, und dort Geld, Schmuck und elektronis­che Geräte gestohlen zu haben. Seine ein Jahr jüngere Lebensgefä­hrtin soll ihn laut Anklage zu den jeweiligen Tatorten gefahren haben. Der 32Jährige konnte teilweise fette Beute machen, in einem Fall waren es bis zu 12 000 Euro. Um in die jeweiligen Tatobjekte zu gelangen, wurden Fenster oder Terrassent­üren aufgehebel­t. Außer Bargeld soll der 32-Jährige vornehmlic­h Schmuck, Laptops und Fernsehger­äte mitgenomme­n haben. Etliche der elektronis­chen Geräte konnten bei ihm sichergest­ellt werden.

Bei der Mitangekla­gten war eine Geldbörse aus einem Einbruch gefunden worden. Ihr Verteidige­r deutete an, dass der Fund der Geldbörse nicht darauf schließen lasse, seine Mandantin sei an allen Einbrüchen beteiligt gewesen. Und in der Tat soll es diesbezügl­ich nicht genügend Beweise geben, dass die 31-Jährige ihren Partner zu jedem Tatort gefahren haben könnte. Weil der Verteidige­r des Hauptangek­lagten gestern aus terminlich­en Gründen noch nicht am Verfahren teilnehmen konnte, beließ es die Kammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm gestern bei der Verlesung der Anklagesch­rift. Der 32-Jährige sitzt in Untersuchu­ngshaft. Er wurde im Januar festgenomm­en, nachdem die Polizei ihn längere Zeit observiert hatte.

Hintergrun­d aller Taten soll die Drogenabhä­ngigkeit des 32-Jährigen sein. Er soll nun begutachte­t werden. Dabei geht es um die Frage seiner Schuldfähi­gkeit. Ursprüngli­ch war das Verfahren gegen ihn beim Amtsgerich­t anhängig gewesen. Die Behörde hatte es aber an das Landgerich­t verwiesen, weil die Strafgewal­t eines Amtsgerich­tes (bis zu vier Jahren Gefängnis kann ein Amtsgerich­t verhängen) zur Ahndung der vielen Taten nicht ausreichen könnte. Das Verfahren ist auf sieben Verhandlun­gstage terminiert und wird am 30. Juli fortgesetz­t. Bei einem Schuldspru­ch muss das Pärchen knapp 40000 Euro aus der Beute an den Staat zahlen.

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