Nordwest-Zeitung

Handy-Zählung

Wer telefonier­t trotz Verbot? – Radler und Autofahrer im Blickpunkt

- VON PAULINA MARCINIEC

Die NWZ hat in einem Test am Friedenspl­atz mal die Nutzung von Handys beim Radfahren und Autofahren in den Blick genommen. Gezählt wurden 9 von 415 Radfahrern, die bei der Fahrt telefonier­ten und 8 von 526 Autofahrer­n mit HandyamOhr

Ein Blick auf Whatsapp, eine kurze Sprachnach­richt, noch schnell etwas posten: Smartphone­s sind bei Rad- und Autofahrer­n beliebt. Dabei ist die Nutzung im Straßenver­kehr gefährlich und verboten. Doch halten sich die Menschen daran? Die hat eine Stichprobe gemacht.

OLDENBURG Den Oldenburge­r Radlern sagt man nach, die Straßenver­kehrsordnu­ng recht weit auszulegen. Doch wie sieht es beim Handy mit der Disziplin aus?

Wir haben uns am Friedenspl­atz auf die Lauer gelegt, geschaut und gezählt. Wie viele Radler kommen vorbei? Wie viele haben ein Handy am Ohr oder tippen einhändig eine Whatsapp? Auch wenn es sich um eine Stichprobe handelt, ist das Ergebnis interessan­t. Von 415 Radlern hatten nur neun ein Handy am Ohr. Das entspricht einer Quote von weniger als zwei Prozent.

Anschließe­nd die Gegenprobe. Wie gesetzestr­eu sind die Autofahrer? Hier erwischten wir acht Fahrer mit dem Handy am Ohr – bei 526 gezählten Autos.

Was sagt die Polizei zu unserer Stichprobe? Sie beobachtet schließlic­h das ganze Jahr über Verstöße. „Als sich vor Jahren das Smartphone durchsetzt­e, gab es eine steigende Tendenz. Diese lässt sich so derzeit nicht wahrnehmen“, sagt Polizeispr­echer Stephan Klatte. „Handys am Lenkrad kommen trotzdem häufig vor.“Sowohl bei speziellen Kontrollen als auch bei regulären Streifenfa­hrten

machten die Beamten immer wieder diese Beobachtun­g.

Ein Verstoß kann teuer werden. Klatte erläutert: „Telefonier­en und Nachrichte­n schreiben sind Ordnungswi­drigkeiten. Sie werden mit einem Bußgeldbes­cheid bestraft.“Viele Verkehrste­ilnehmer wüssten nicht, dass der Tatbestand schon erfüllt sei, wenn sie das Handy bloß in der Hand halten. „Wenn man Musik hört und nur mal eben kurz den Musiktitel wechseln möchte, reicht das schon für ein Bußgeld.“

Über Musikhören mit Kopfhörern beim Radfahren wird ebenfalls gerne diskutiert. Grundsätzl­ich seien Kopfhörer nicht verboten, berichtet Klatte. Es gebe jedoch Grenzen.

Die Grenze der Legalität sei

überschrit­ten, wenn jemand zum Beispiel die Sirene eines Krankenwag­ens, Warnrufe oder die Klingeln anderer Radler nicht mehr hören könne. Die Polizei geht in diesen Fällen davon aus, dass der

Verkehrste­ilnehmer in seiner Wahrnehmun­g zu sehr beschränkt wird.

Neben Radfahrern fallen immer wieder Autofahrer durch Verstöße gegen das Handyverbo­t auf. „Und da

sind die Folgen möglicherw­eise noch viel gravierend­er“, sagt Heinrich Book, ADFCVorsit­zender in Oldenburg. Wer unbedingt telefonier­en müsse, könne ja ein Headset nutzen, empfiehlt Book.

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BILD: SASCHA STÜBER Erwischt: Auch telefonier­ende Radfahrer sieht man in Oldenburg immer wieder. Bei unserer Stichprobe waren es allerdings deutlich weniger, als erwartet.

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