Handy-Zählung
Wer telefoniert trotz Verbot? – Radler und Autofahrer im Blickpunkt
Die NWZ hat in einem Test am Friedensplatz mal die Nutzung von Handys beim Radfahren und Autofahren in den Blick genommen. Gezählt wurden 9 von 415 Radfahrern, die bei der Fahrt telefonierten und 8 von 526 Autofahrern mit HandyamOhr
Ein Blick auf Whatsapp, eine kurze Sprachnachricht, noch schnell etwas posten: Smartphones sind bei Rad- und Autofahrern beliebt. Dabei ist die Nutzung im Straßenverkehr gefährlich und verboten. Doch halten sich die Menschen daran? Die hat eine Stichprobe gemacht.
OLDENBURG Den Oldenburger Radlern sagt man nach, die Straßenverkehrsordnung recht weit auszulegen. Doch wie sieht es beim Handy mit der Disziplin aus?
Wir haben uns am Friedensplatz auf die Lauer gelegt, geschaut und gezählt. Wie viele Radler kommen vorbei? Wie viele haben ein Handy am Ohr oder tippen einhändig eine Whatsapp? Auch wenn es sich um eine Stichprobe handelt, ist das Ergebnis interessant. Von 415 Radlern hatten nur neun ein Handy am Ohr. Das entspricht einer Quote von weniger als zwei Prozent.
Anschließend die Gegenprobe. Wie gesetzestreu sind die Autofahrer? Hier erwischten wir acht Fahrer mit dem Handy am Ohr – bei 526 gezählten Autos.
Was sagt die Polizei zu unserer Stichprobe? Sie beobachtet schließlich das ganze Jahr über Verstöße. „Als sich vor Jahren das Smartphone durchsetzte, gab es eine steigende Tendenz. Diese lässt sich so derzeit nicht wahrnehmen“, sagt Polizeisprecher Stephan Klatte. „Handys am Lenkrad kommen trotzdem häufig vor.“Sowohl bei speziellen Kontrollen als auch bei regulären Streifenfahrten
machten die Beamten immer wieder diese Beobachtung.
Ein Verstoß kann teuer werden. Klatte erläutert: „Telefonieren und Nachrichten schreiben sind Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mit einem Bußgeldbescheid bestraft.“Viele Verkehrsteilnehmer wüssten nicht, dass der Tatbestand schon erfüllt sei, wenn sie das Handy bloß in der Hand halten. „Wenn man Musik hört und nur mal eben kurz den Musiktitel wechseln möchte, reicht das schon für ein Bußgeld.“
Über Musikhören mit Kopfhörern beim Radfahren wird ebenfalls gerne diskutiert. Grundsätzlich seien Kopfhörer nicht verboten, berichtet Klatte. Es gebe jedoch Grenzen.
Die Grenze der Legalität sei
überschritten, wenn jemand zum Beispiel die Sirene eines Krankenwagens, Warnrufe oder die Klingeln anderer Radler nicht mehr hören könne. Die Polizei geht in diesen Fällen davon aus, dass der
Verkehrsteilnehmer in seiner Wahrnehmung zu sehr beschränkt wird.
Neben Radfahrern fallen immer wieder Autofahrer durch Verstöße gegen das Handyverbot auf. „Und da
sind die Folgen möglicherweise noch viel gravierender“, sagt Heinrich Book, ADFCVorsitzender in Oldenburg. Wer unbedingt telefonieren müsse, könne ja ein Headset nutzen, empfiehlt Book.