WAS IST ERLAUBT UND WAS IST VERBOTEN?
Im Straßenverkehr
gilt in Deutschland ein striktes Handyverbot. Dieses betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer.
Laut Straßenverkehrsordnung
darf das Handy nicht genutzt werden, sofern es dafür aufgenommen werden muss oder gehalten wird. Nur wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, gilt diese Regelung nicht.
An roten Ampeln
ist es nicht erlaubt, dass Handy zu nutzen. Auch wenn der Motor über die Start-StoppFunktion ausgeschaltet ist, darf das Mobiltelefon nicht in die Hand genommen werden.
Autofahrer,
die das Handyverbot missachten und dabei erwischt werden, müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Ein Kraftfahrer, der das Handy am Steuer genutzt hat, kann 100 Euro Bußgeld sowie einem Punkt erwarten. Geht mit dem Vorfall eine Gefährdung einher, kostet es 150 Euro, es gibt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Hat die Handynutzung gar eine Sachbeschädigung zur Folge, kostet es 200 Euro und es gibt ebenfalls zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Wer auf dem Fahrrad
das Handy aktiv benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Wird unterwegs so laut Musik gehört, dass eine Verkehrsbehinderung entsteht, kostet es 15 Euro.
Die Nutzung
einer Freisprechanlage oder der Sprachfunktion schützt einen Autofahrer nicht nur vor dem Ärger der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch vor einem Punkt und einem Bußgeld, denn dann ist das SMS-Schreiben und Telefonieren auch mit laufendem Motor und während der Fahrt erlaubt.