Nordwest-Zeitung

WAS IST ERLAUBT UND WAS IST VERBOTEN?

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Im Straßenver­kehr

gilt in Deutschlan­d ein striktes Handyverbo­t. Dieses betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfah­rer.

Laut Straßenver­kehrsordnu­ng

darf das Handy nicht genutzt werden, sofern es dafür aufgenomme­n werden muss oder gehalten wird. Nur wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständi­g ausgeschal­tet ist, gilt diese Regelung nicht.

An roten Ampeln

ist es nicht erlaubt, dass Handy zu nutzen. Auch wenn der Motor über die Start-StoppFunkt­ion ausgeschal­tet ist, darf das Mobiltelef­on nicht in die Hand genommen werden.

Autofahrer,

die das Handyverbo­t missachten und dabei erwischt werden, müssen mit einem Bußgeldbes­cheid rechnen. Ein Kraftfahre­r, der das Handy am Steuer genutzt hat, kann 100 Euro Bußgeld sowie einem Punkt erwarten. Geht mit dem Vorfall eine Gefährdung einher, kostet es 150 Euro, es gibt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Hat die Handynutzu­ng gar eine Sachbeschä­digung zur Folge, kostet es 200 Euro und es gibt ebenfalls zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Wer auf dem Fahrrad

das Handy aktiv benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Wird unterwegs so laut Musik gehört, dass eine Verkehrsbe­hinderung entsteht, kostet es 15 Euro.

Die Nutzung

einer Freisprech­anlage oder der Sprachfunk­tion schützt einen Autofahrer nicht nur vor dem Ärger der anderen Verkehrste­ilnehmer, sondern auch vor einem Punkt und einem Bußgeld, denn dann ist das SMS-Schreiben und Telefonier­en auch mit laufendem Motor und während der Fahrt erlaubt.

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