Urteil nicht in meinem Namen
Betrifft: „Widerstand gegen Rückkehr von Sami A. – Terrorismus: Behörden-Hickhack um Abschiebung von Osama bin Ladens früherem Leibwächter“, Nachrichten, 16. Juli, sowie weitere Berichte und Kommentare
Zuerst hört die Leserschaft, dass in Schleswig-Holstein ein Richter für einen mohammedanischen Flüchtling die Zweitfrau und mehrere der gemeinsamen Kinder einfliegen und unsere Sozialleistungen auskosten und genießen lässt, obwohl in Deutschland die Mehrehe verboten und strafbar ist.
Jetzt soll nach dem Willen der Justiz dem ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden ebenfalls ein kommodes Sozialleben zu unseren Steuerlasten ermöglicht werden.
Bin Laden, der blutrünstige ehemalige Chef von Al-Kaida (der von den Amis ohne Gerichtsverfahren „ausgeknipst“wurde), war der Chef dieses sogenannten „Leibwächters“. Ebenso wie im Falle des NSU, in dem die Hauptangeklagte als potenzielle Mörderin zu „lebenslang“verurteilt wurde, muss doch auch hier, im Falle des Gefährders Sami A., von einem potenziellem Mordbuben
ausgegangen werden und damit die Einreise in und die Segnungen der besagten Republik versagt werden.
Die Entscheidung der Justiz zu dem Tunesier ist sicherlich keinem aufrechten deutschen Staatsbürger vermittelbar.
Gibt es keine Möglichkeit eines Revisionsverfahrens mit der Rücknahme dieser unglücklichen, weil unsinnigen richterlichen Entscheidung? Mir platzt langsam der Kragen über die „Gutmenschen“in der deutschen Richterschaft.
Bevor ein Richter sein lebenslanges Amt erhält, sollte er auf seine moralischen Werte sowie seine seelische und geistige Eignung überprüft werden!
Peter Bleßmann Oldenburg
Ergänzend zum Kommentar von Herrn Alexander Will fragt sich der deutsche Bürger: Ist die Bundesrepublik Deutschland inzwischen zur Heimat von Gefährdern geworden?
Nach der gerichtlich angeordneten Rückrufaktion eines Gefährders kann dieser Gedanke entstehen und scheinbar ist das schon häufig der Fall gewesen. Mithin kommt immer öfter die Frage auf, wo wir denn eigentlich leben!
Ist unsere gerichtliche Justiz noch verlässlich? Ist der Schutz des deutschen Bürgers kraft Gesetz unwichtig? Es entstehen Situationen, die man definitiv nicht für möglich gehalten hätte.
Die von vielen ungewollte Folge wird die ständige Zunahme der AfD-Anhänger sein, denn innerhalb unserer jetzigen Regierung herrscht Zank und Streit, womit dem Bürger lediglich Unsicherheit vermittelt wird.
Hans-Hermann Rastede Heisterhagen
Diese Gerichtsentscheidung ist starker Tobak und schwer vermittelbar für schlichte Gemüter wie uns. Doch sie entspricht unserer Gesetzgebung und wir können froh sein, in einem Land zu leben, das Folter und Todesstrafe ablehnt.
Dennoch frage ich mich, ob der Verhältnismäßigkeit Genüge getan wurde. Muss jetzt ein Mensch wieder ins Land geholt (!) werden, der Hass predigt, unsere Lebensweise ablehnt, abgesehen von den Segnungen unserer Sozialsysteme? Zur Krönung auf Kosten der Steuerzahler, die ihn und seine Familie ernähren, kleiden und wohnen lassen? Damit er in Ruhe Terroranschläge planen oder andere dazu anstiften kann?
Solche Fanatiker nehmen Angst, Verletzungen und den Tod vieler Unschuldiger billigend in Kauf. Haben Legislative und Judikative nicht auch die Aufgabe, die Bürger ihres Landes vor Gefahr zu schützen?
Also – raus mit ihm! Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, in meinem nicht in diesem Fall.
Gisela Schmidt Ahlhorn
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: ein an Kriegswaffen ausgebildeter Gefährder, zudem noch ehemaliger Leibwächter eines Top-Terroristen, soll auf Kosten des Steuerzahlers in Deutschland weiterhin alimentiert werden und unsere Sicherheit bedrohen dürfen?! Ich fasse mich angesichts dies ermöglichender Gesetze nur noch an den Kopf !
Dr. Alfred Jensen Varel-Dangast