Nordwest-Zeitung

FÜR ZURÜCKGEHA­LTENES WASSER WERDEN KEINE GEBÜHREN FÄLLIG

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Im Haus

Regenwasse­r zu nutzen ist einfacher als man meint: Für die Waschmasch­ine genügt eine einfache Aufputzlei­tung vom Erdtank in den Waschraum. Die Versorgung der WCs lässt sich im Rahmen einer Renovierun­g realisiere­n. Eine Systemsteu­erung versorgt das zweite Leitungssy­stem mit Regenwasse­r. Ist der Tank einmal leer, wird automatisc­h Trinkwasse­r nachgespei­st.

Rund 180 000 Liter

Trinkwasse­r verbraucht ein VierPerson­en-Haushalt pro Jahr. Rund 50 Prozent davon für die Toilettens­pülung, ein weiteres Viertel für die Waschmasch­ine.

Auch Abwasserge­bühren

werden durch die Nutzung von Regenwasse­r gespart. Denn zur Berechnung der

Niederschl­agsgebühre­n darf von den Kommunen nur die tatsächlic­h verursacht­e Niederschl­agsentwäss­erung in Rechnung gestellt werden. Bereits vorhandene Rückhalteu­nd Versickeru­ngsanlagen müssen hierbei berücksich­tigt werden. Für alle Flächen, die in eine Zisterne – ohne Überlauf an das Kanalnetz – entwässert werden, muss keine Niederschl­agsgebühr

entrichtet werden. Eigenheimb­esitzer können einen Antrag auf Gebührener­mäßigung stellen, sobald auf ihrem Grundstück Regenwasse­r nachweisli­ch zurückgeha­lten oder durch ein Gründach, eine Zisterne, wasserdurc­hlässig befestigte Bodenfläch­en sowie Versickeru­ngseinrich­tungen bewirtscha­ftet wird.

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BILD: OTTO GRAF GMBH Ein unterirdis­cher Regenwasse­rtank kann mit Waschmasch­ine und WC-Spülung verbunden werden.

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