Staatsanwalt fordert lebenslang
Anklage wegen zwölffachen Mordversuchs
DÜSSELDORF/DPA Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren hat der Staatsanwalt lebenslange Haft für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Dem Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.
Der Angeklagte habe aus Fremdenhass gehandelt und sei „zweifelsfrei der Täter“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück in seinem Plädoyer am Landgericht Düsseldorf. Er kritisierte das Gericht, das den 52-Jährigen bereits freigelassen hat und offenbar freisprechen will. Die Kammer habe sich sehr früh entschlossen, dem Angeklagten als ständig lügenden „Spinner“gar nichts zu glauben.
Der Angeklagte „übererfüllt“laut Herrenbrück das von Profilern erstellte Täterprofil. Außerdem ähnele er stark dem Mann, den Zeugen bei der Explosion auf einem Stromkasten sitzen sahen und der nach der Explosion langsam davonging, anstatt sich um die Opfer zu kümmern. „Die Anzahl der Zufälle ist endlich. Der große Unbekannte müsste dann auch noch aussehen und angezogen gewesen sein wie der Angeklagte. Das gibt es nicht“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Verteidiger Ingo Schmitz betonte dagegen: „Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht.“Der Angeklagte sei von völlig unglaubwürdigen Zeugen belastet worden, dabei verfüge er nicht mal über die Fähigkeiten, eine Bombe zu bauen.
Zahlreiche Zeugen hätten ihre Aussagen im Prozess zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen. Zu umstrittenen Aussagen des Angeklagten selbst sagte Schmitz: „Er ist ein Dampfplauderer, der zu maßloser Selbstüberschätzung neigt.“
Es gebe keine Spuren vom 52-Jährigen am Tatort, sagte Verteidigerin Hülya Karaman. Das Plädoyer des Staatsanwalts sei eine „gekonnte Augenwischerei“gewesen.
Das Urteil soll am 31. Juli verkündet werden.