Moderne Fortbewegung
S|llen Hoverboards und E-Roller auf Straßen und Fußwege?
Sie werden immer beliebter: Hoverboards, elektrische Skateboards und andere moderne Fortbewegungsmittel. Die Polizei weist nun darauf hin, dass die meisten davon im Straßenverkehr nichts zu suchenhaben
Der Polizei sind die neuen Gefährte ein Dorn im Auge. Wer damit auf öffentlichen Straßen erwischt wird, dem drohen Bußgeld und Punkte.
OLDENBURG/LR/MG )s gibt keine Kennzeichen. Die entsprechende Beleuchtung fehlt. Zulassung? Natürlich nicht. Und der Führerschein? Bitte was?
Sogenannte „Hoverboards“– also gewissermaßen Spielzeug mit Elektroantrieb und Akku, das Menschen von A nach B bringen kann – sind im Straßenverkehr eigentlich verboten und damit ausschließlich auf Privatgelände zulässig. Darauf weisen Staatsanwaltschaft, Stadt und die Polizeiinspektion hin.
Erfahrungswerte zu den modernen Fortbewegungsmitteln konnten bisher zwar kaum weitergegeben werden, die beteiligten Behörden vertreten jedoch die Meinung, dass „dieses Themenfeld in der Zukunft einen größeren Bereich einnehmen wird“, so heißt es da. Und immer wieder sieht man auch E-Roller.
Hoverboards werden derzeit für wenige Hundert Euro sowohl im Internet als auch in Spielzeuggeschäften und Baumärkten vertrieben. Optisch können diese Geräte durchaus mit Skateboards verglichen werden. Der Benutzer kann allein durch Gewichtsverlagerung die Richtung und Geschwindigkeit steuern. „Die Geräte lassen häufig eine (bauartbedingte) Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h zu und gelten damit – verkehrsrechtlich gesehen
– als Kraftfahrzeuge“, sagt Stephan Klatte, Sprecher der Polizeiinspektion.
Teilweise erreichten sie sogar ein Tempo von bis zu 20 km/h. Durch die Einordnung als „Kraftfahrzeug“gelten für Hoverboards bei der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr allerdings zwingende Voraussetzungen – die solche Gerätschaften schon bauartbedingt wie eingangs erwähnt aber nicht erfüllen können.
Das gilt im Übrigen auch für „E-Boarder“, also ähnlich und via Fernsteuerung betriebene Skateboards, die immer weiter auf den Markt drängen und auch Oldenburg längst erreicht haben. „Egal, ob längs oder quer gelenkt“, so Klatte.
Die Nutzung all dieser Geräte sei mit erheblichen Risiken und haftungsrechtlichen Konsequenzen verbunden,
heißt es weiter. Und: „Die Polizei ist bei Kontrollen verpflichtet, entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu fertigen.“
Es können dabei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie die Abgabenordnung eine Rolle spielen. Neben möglichen Geldstrafen kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt
werden. Nicht zuletzt durch die vergleichsweise hohe Geschwindigkeit sowie aufgrund fehlender Bremsen und nicht ausreichender Beleuchtung besteht bei Unfällen die Gefahr schwerer Verletzungen.
Dennoch solle zukünftig jeder Einzelfall auch im Hinblick auf die Verantwortung genau erörtert werden, da es sich bei den Nutzern „insbesondere um Kinder und Jugendliche handelt“, heißt es.