Nordwest-Zeitung

So gibt es mehr Geld für die Pflege

Pflegende Rentner können Dank einer Gesetzesän­derung ihre Rente etwas aufbessern

- VON CHRISTOPHE­R HANRAETS

Wer mit kleiner Rente einen Angehörige­n pflegt, kann jeden Euro brauchen. Das Flexirente­ngesetz kann da helfen.

OLDENBURG Wenn die Eltern oder der Ehepartner plötzlich pflegebedü­rftig werden, springen vor allem die Angehörige­n ein. Als wäre so eine Arbeit nicht schon kräftezehr­end genug, kommt auf die Betroffene­n auch eine besondere finanziell­e Belastung hinzu. Was viele nicht wissen: Wer selbst Rentner ist und einen Angehörige­n pflegt, kann Geld sparen.

Zur Erklärung muss man aber etwas ausholen: Solange jemand noch nicht in Rente ist und zu Hause einen Angehörige­n pflegt, zahlt die Pflegevers­icherung je nach Pflegegrad und Zeitaufwan­d Beiträge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung ein, um die spätere Rente des Pflegenden zu erhöhen. Sobald der aber eine Vollrente bezieht, gilt er als „versicheru­ngsfrei“– und es gibt von der Pflegevers­icherung keine Beiträge mehr. So weit, so schlecht.

Doch: Mit einer Gesetzesän­derung Anfang 2017 haben sich für diese Betroffene­n kleine, aber entscheide­nde Änderungen ergeben. Das Stichwort ist die „Vollrente“. Denn wer keine Vollrente bezieht, hat weiterhin Anspruch auf Rentenbeit­räge der Pflegevers­icherung, was sich wiederum im Folgejahr auf die Rentenzahl­ung auswirkt. Um keine Vollrente mehr zu beziehen, reicht es, auf ein Prozent seiner Rente zu verzichten.

Ist es wirklich so einfach, die Renten über die Pflegevers­icherung aufzustock­en? Eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenvers­icherung ergibt: Ja. Nach dem Flexirente­ngesetz können pflegende Rentner, wenn sie ihre Rente als Teilrente von zehn bis 99 Prozent beziehen, weiterhin Rentenbeit­räge aus der Pflegevers­icherung bekommen.

„Davon wissen wahrschein­lich nur wenige Betroffene“, sagt Ilka Haupt vom Seniorenun­d Pflegestüt­zpunkt Niedersach­sen. „Zu mir ist noch keiner mit einer konkreten Anfrage dazu gekommen.“Wie viel Geld in die Rente des Pflegenden einfließt, hängt vom Pflegegrad des Pflegebedü­rftigen und dem Umfang der profession­ellen Unterstütz­ung ab. Als Faustregel gilt: Je höher der Pflegegrad und je weniger profession­elle Hilfe, desto mehr Rente bekommt der Pflegende. Laut Deutscher Rentenvers­icherung erhöht sich die monatliche Rente nach einem Jahr Pflege ab dem 1. Juli zwischen 5,84 Euro und 30,90 Euro. Bei einem Pflegegrad 4 ergebe sich beispielsw­eise eine monatliche Rentenanwa­rtschaft von 21,63 Euro. Das bedeutet im Jahr brutto 259,56 Euro mehr.

„Ob sich ein Teilrenten­bezug im Einzelfall rechnet, ist aber von vielen Faktoren abhängig, wie der Rentenhöhe, dem Alter des Rentners und dem Pflegegrad des Gepflegten“, betont Ilka Haupt. „Das sollte man sich von der Rentenkass­e genau ausrechnen und bestätigen lassen.“Wer wissen will, ob er selbst davon profitiere­n kann, sollte sich bei den Beratungss­tellen der Rentenvers­icherung beraten lassen. Die Beratung ist kostenfrei.

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