So gibt es mehr Geld für die Pflege
Pflegende Rentner können Dank einer Gesetzesänderung ihre Rente etwas aufbessern
Wer mit kleiner Rente einen Angehörigen pflegt, kann jeden Euro brauchen. Das Flexirentengesetz kann da helfen.
OLDENBURG Wenn die Eltern oder der Ehepartner plötzlich pflegebedürftig werden, springen vor allem die Angehörigen ein. Als wäre so eine Arbeit nicht schon kräftezehrend genug, kommt auf die Betroffenen auch eine besondere finanzielle Belastung hinzu. Was viele nicht wissen: Wer selbst Rentner ist und einen Angehörigen pflegt, kann Geld sparen.
Zur Erklärung muss man aber etwas ausholen: Solange jemand noch nicht in Rente ist und zu Hause einen Angehörigen pflegt, zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad und Zeitaufwand Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, um die spätere Rente des Pflegenden zu erhöhen. Sobald der aber eine Vollrente bezieht, gilt er als „versicherungsfrei“– und es gibt von der Pflegeversicherung keine Beiträge mehr. So weit, so schlecht.
Doch: Mit einer Gesetzesänderung Anfang 2017 haben sich für diese Betroffenen kleine, aber entscheidende Änderungen ergeben. Das Stichwort ist die „Vollrente“. Denn wer keine Vollrente bezieht, hat weiterhin Anspruch auf Rentenbeiträge der Pflegeversicherung, was sich wiederum im Folgejahr auf die Rentenzahlung auswirkt. Um keine Vollrente mehr zu beziehen, reicht es, auf ein Prozent seiner Rente zu verzichten.
Ist es wirklich so einfach, die Renten über die Pflegeversicherung aufzustocken? Eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung ergibt: Ja. Nach dem Flexirentengesetz können pflegende Rentner, wenn sie ihre Rente als Teilrente von zehn bis 99 Prozent beziehen, weiterhin Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung bekommen.
„Davon wissen wahrscheinlich nur wenige Betroffene“, sagt Ilka Haupt vom Seniorenund Pflegestützpunkt Niedersachsen. „Zu mir ist noch keiner mit einer konkreten Anfrage dazu gekommen.“Wie viel Geld in die Rente des Pflegenden einfließt, hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Umfang der professionellen Unterstützung ab. Als Faustregel gilt: Je höher der Pflegegrad und je weniger professionelle Hilfe, desto mehr Rente bekommt der Pflegende. Laut Deutscher Rentenversicherung erhöht sich die monatliche Rente nach einem Jahr Pflege ab dem 1. Juli zwischen 5,84 Euro und 30,90 Euro. Bei einem Pflegegrad 4 ergebe sich beispielsweise eine monatliche Rentenanwartschaft von 21,63 Euro. Das bedeutet im Jahr brutto 259,56 Euro mehr.
„Ob sich ein Teilrentenbezug im Einzelfall rechnet, ist aber von vielen Faktoren abhängig, wie der Rentenhöhe, dem Alter des Rentners und dem Pflegegrad des Gepflegten“, betont Ilka Haupt. „Das sollte man sich von der Rentenkasse genau ausrechnen und bestätigen lassen.“Wer wissen will, ob er selbst davon profitieren kann, sollte sich bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten lassen. Die Beratung ist kostenfrei.