Nordwest-Zeitung

Keine Einzelzimm­er für Heime in Sicht

In Niedersach­sen gibt es bisher keine Vorgaben – „Nicht mehr zeitgemäß“

- VON CHRISTINA STICHT

HANNOVER Anders als in Nordrhein-Westfalen müssen Pflegeheim­e in Niedersach­sen keine Vorgabe für eine bestimmte Anzahl an Einzelzimm­ern erfüllen. Im Gesetz heißt es lediglich: „Der Betreiber eines Heims soll Wünschen der Bewohnerin­nen und Bewohner nach einer Unterbring­ung in Einzelzimm­ern möglichst Rechnung tragen.“Zu berücksich­tigen sei, dass es durchaus einen – wenn auch deutlich geringeren – Bedarf nach Doppelzimm­ern gibt, sagte ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums in Hannover.

Wie vor einer Woche bekannt wurde, dürfen fast 400 vollstatio­näre Pflegeheim­e in Nordrhein-Westfalen frei werdende Plätze nicht neu belegen, weil sie die gesetzlich­e Einzelzimm­erquote nicht erfüllen. Von diesem Mittwoch an muss jedes Heim in NRW 80 Prozent Einzelzimm­er haben. In Baden-Württember­g muss von 2019 an laut Landesheim­bauverordn­ung für jeden Bewohner ein Einzelzimm­er zur Verfügung stehen.

„Auch Heimbewohn­er haben ein Recht auf Privatheit und Selbstbest­immung“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch. Mehrbettzi­mmer seien nicht mehr zeitgemäß. Daher sei es richtig, auf eine Einzelzimm­erquote von 100 Prozent zu drängen. „Mit vernünftig­en Übergangsf­risten ist das auch machbar“, meinte Brysch. Wenn die Heimbetrei­ber dann nicht reagierten, sollte der Gesetzgebe­r Druck machen: „Als letztes Mittel kann er die Belegung von Mehrbettzi­mmern stoppen.“

Nach Beobachtun­g des Medizinisc­hen Dienstes der Krankenver­sicherung Niedersach­sen (MDKN), der die Qualität der Heime regelmäßig prüft, würden sich die Heime im Land schon von allein in Richtung Einzelzimm­er entwickeln. „Bei Umbauten wird das berücksich­tigt“, erklärte MDKN-Sprecher Martin Dutschek.

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