Macheten-Räuber für viele Jahre im Gefängnis
Mehrere Prostituierte ausgeraubt – Bundesgerichtshof verwirft Revision
OLDENBURG Rechtskräftig geworden ist das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes gegen einen 26-jährigen Marokkaner aus Oldenburg. Er hatte im vorigen Jahr mehrere Prostituierte ausgeraubt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Dienstag Richterin Melanie Bitter, Pressesprecherin des Landgerichtes.
Wie berichtet, hatte die Kammer den Angeklagten im Dezember vorigen Jahres wegen besonders schweren Raubes in acht Fällen zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte die jeweiligen Prostituierten in deren Modelwohnungen aufgesucht und zunächst Sex mit ihnen gehabt. Dann zog er plötzlich eine Machete, bedrohte die Frauen und raubte sie aus. Einer Frau, die sich zur Wehr gesetzt hatte, sprühte er Reizgas in die Augen. Diese Frau hatte er später auch mit Nacktfotos erpresst. Dem Angeklagten ging es auch um Machtausübung.
Im Verfahren dagegen zeigte sich der Angeklagte weinerlich. Als Grund für die Tagen nannte er Geldnot. Er habe für seine marokkanische Ehefrau an deren Familie eine Ablösesumme von 15000 Euro zahlen müssen. Zudem habe er den Prostituierten auch nicht alles weggenommen, sondern ihnen auch noch etwas Geld gelassen, gab er sich großzügig.
Im Groben hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt, bestritt aber vehement, bei den Taten eine Machete eingesetzt zu haben. Damit wollte er verhindern, wegen besonders schweren Raubes verurteilt zu werden, denn hier droht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis.
Die Opfer hatten aber übereinstimmend ausgesagt, mit einer Machete bedroht worden zu sein, was das Gericht auch glaubte. Der Bundesgerichtshof teilte jetzt die Feststellungen der Kammer in allen Punkten.
Deswegen wurde die Revision des Angeklagten verworfen. Nachdem der 26-Jährige als Täter ermittelt worden war, war er auf der Flucht vor der Polizei im Dobbenteich gelandet.