Kaum Abschiebungen nach Afghanistan
Land schickt nur Straftäter und Gefährder zurück
VON LEONORE KRATZ
In den Bundesländern Niedersachsen und Bremen gibt es nach wie vor keine Abschiebungen nach Afghanistan – mit Ausnahme derer von Straftätern und Gefährdern. Die beiden Innenressorts begründen diese Praxis mit der unklaren Sicherheitslage am Hindukusch. Deshalb sei auch nicht geplant, von diesem Vorgehen abzuweichen. Das bedeutet: Die Länder halten an vorher geltenden Einschränkungen fest.
Nach Verschlechterung der Sicherheitslage und dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul galt seit 1. Juni 2017, dass nur Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätsverweigerer abgeschoben werden dürfen. Anfang Juni vereinbarte allerdings das Bundeskabinett, die Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufzuheben. Die Leitlinie der Bundesregierung bedeutet in der Praxis, dass die Länder wieder jeden Ausreisepflichtigen nach Afghanistan abschieben dürfen.
Weil Abschiebungen in die Hoheit der Länder fallen, heißt das aber gleichzeitig nicht, dass Bremen und Hannover abschieben müssen. So setzt Bremens Innensenator Urich Mäurer (SPD) weiter auf freiwillige Ausreisen, von denen es den Angaben zufolge im vergangenen Jahr im Bundesland sechs gegeben hat. Bei Abschiebungen müsse im Einzelfall beurteilt werden, wie die Sicherheitslage in der Region aussehe, in die eine Rückkehr beabsichtigt sei, hieß es. Diese Einschätzung sei für die Ausländerbehörde „eine kaum lösbare, hohe Herausforderung“.