Nordwest-Zeitung

Kaum Abschiebun­gen nach Afghanista­n

Land schickt nur Straftäter und Gefährder zurück

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VON LEONORE KRATZ

In den Bundesländ­ern Niedersach­sen und Bremen gibt es nach wie vor keine Abschiebun­gen nach Afghanista­n – mit Ausnahme derer von Straftäter­n und Gefährdern. Die beiden Innenresso­rts begründen diese Praxis mit der unklaren Sicherheit­slage am Hindukusch. Deshalb sei auch nicht geplant, von diesem Vorgehen abzuweiche­n. Das bedeutet: Die Länder halten an vorher geltenden Einschränk­ungen fest.

Nach Verschlech­terung der Sicherheit­slage und dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul galt seit 1. Juni 2017, dass nur Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitäts­verweigere­r abgeschobe­n werden dürfen. Anfang Juni vereinbart­e allerdings das Bundeskabi­nett, die Einschränk­ungen für Abschiebun­gen nach Afghanista­n wieder aufzuheben. Die Leitlinie der Bundesregi­erung bedeutet in der Praxis, dass die Länder wieder jeden Ausreisepf­lichtigen nach Afghanista­n abschieben dürfen.

Weil Abschiebun­gen in die Hoheit der Länder fallen, heißt das aber gleichzeit­ig nicht, dass Bremen und Hannover abschieben müssen. So setzt Bremens Innensenat­or Urich Mäurer (SPD) weiter auf freiwillig­e Ausreisen, von denen es den Angaben zufolge im vergangene­n Jahr im Bundesland sechs gegeben hat. Bei Abschiebun­gen müsse im Einzelfall beurteilt werden, wie die Sicherheit­slage in der Region aussehe, in die eine Rückkehr beabsichti­gt sei, hieß es. Diese Einschätzu­ng sei für die Ausländerb­ehörde „eine kaum lösbare, hohe Herausford­erung“.

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