Abgeschobener Afghane kommt zurück
Warum ein 20-Jähriger nun weiter in Deutschland um Asyl kämpfen darf – Weitere Fälle
Seine Klage gegen die Ablehnung des Asylbescheids lief noch, trotzdem wurde der junge Afghane abgeschoben. Am Sonntag kehrt er zurück, sein Verfahren wird dann fortgesetzt.
KABUL – Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene afghanische Asylbewerber Nasibullah S. soll noch in dieser Woche nach Deutschland zurückkehren. Das bestätigte das Bundesinnenmischen,
nisterium am Mittwoch in Berlin. Nach Angaben afghanischer Offizieller ist der Flug des 20-Jährigen nach Deutschland von einem früheren Termin auf Sonntag verschoben worden, weil es bei einem ersten Flug zu Verzögerungen gekommen sei.
Der junge Mann, der seit 2015 in der Bundesrepublik lebte, war einer jener 69 Men- die Anfang Juli mit einem Charterflug aus München nach Afghanistan abgeschoben worden waren. Wegen eines noch laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald hätte der 20Jährige aber nicht abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt und sollte noch vor Gericht angehört werden. Der Fall wurde erst zwei Wochen nach der Abschiebung bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) räumte daraufhin „Verfahrensfehler“ein. Nach Angaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Behörde die Identität des Mannes falsch zugeordnet.
Nach seiner Rückkehr ist wieder das Verwaltungsgericht Greifswald am Zug. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte, das Verfahren solle am 5. September fortgesetzt werden.
Vor wenigen Tagen erst wurde ein 23-jährige Asylbewerber von Bayern nach China abgeschoben, obwohl über seinen Antrag noch nicht entschieden war. Für Aufsehen sorgte auch der Fall eines Afghanen, der im Oktober rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben worden war und im Dezember zurückkehrte. Er darf nun bleiben. Umstritten bleibt, ob der Islamist Sami A. aus Nordrhein-Westfalen nach Tunesien abgeschoben werden durfte.