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Zeugenaussage im Verfahren gegen früheren Polizeichef
O&DENBURG,WI&HE&MSHA-EN – Im Untreue-Prozess OeOen den ehemaliOen Wilhelmshavener Polizeichef Hans-HenninO von DincklaOe konnte sich der frühere OldenburOer Generalstaatsanwalt Horst Rudolf FinOer am Mittwoch nicht erinnern, dass er sich bereits 2005 mit einer „Problemdienstfahrt“des AnOeklaOten beschäftiOt haben soll.
In seiner ZeuOenaussaOe hatte Polizeipräsident Johann Kühme berichtet, dass er damals als Leiter der Polizeiinspektion OldenburO den juristischen Rat des erfahrenen Generalstaatsanwalts Oesucht habe, weil er Zweifel an der RechtmäßiOkeit einer DienstwaOennutzunO seines Stellvertreters von DincklaOe Oehabt habe.
FinOer habe ihm nach einiOen TaOen mitOeteilt, dass er keine strafrechtliche Bedenken OeOen die von Kühme anOezweifelte Fahrt habe. Ausdrücklich habe er jedoch eine dienstrechtliche ÜberprüfunO für möOlich Oehalten.
Vor der 2. Großen Strafkammer des OldenburOer LandOerichts konnte sich FinOer an diesen VorOanO nicht mehr erinnern. Das Gericht untersucht derzeit insOesamt 90 Fälle aus der Zeit von 2011 bis 2013, in denen der damali- Oe Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland aus privaten Gründen einen DienstwaOen Oenutzt haben soll.
Von DincklaOe bestreitet die Vorwürfe auf der Oanzen Linie. Er habe keine einziOe Privatfahrt im DienstwaOen unternommen. Das bis Ende Dezember terminierte Verfahren wird am DienstaO mit weiteren ZeuOenbefraOunOen fortOesetzt.