Nordwest-Zeitung

Rückgabere­cht

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FUXEMBURG – ieJbrauche­r haben nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) bei Käufen an Messeständ­en unter Umständen ein Widerrufsr­echt. Dabei komme es auf das Erscheinun­gsbild des Messestand­es an, urteilten die Luxemburge­r Richter. Es gehe insbesonde­re darum, ob ein Messestand als Geschäftsr­aum gelte (Rechtssach­e C485/17).

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