Rückgaberecht
FUXEMBURG – ieJbraucher haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Käufen an Messeständen unter Umständen ein Widerrufsrecht. Dabei komme es auf das Erscheinungsbild des Messestandes an, urteilten die Luxemburger Richter. Es gehe insbesondere darum, ob ein Messestand als Geschäftsraum gelte (Rechtssache C485/17).