Nordwest-Zeitung

Maß halten

- VON HANS BEGEROW

Parteien

wirken an der politische­n Willensbil­dung mit. Deshalb dürfen sie sich durch Spenden finanziere­n, dürfen Bürger die Gruppierun­gen finanziell unterstütz­en, von denen sie sich ein Eintreten für ihre Forderunge­n erhoffen. Das hat das Bundesverf­assungsger­icht in mehreren Entscheidu­ngen bestätigt. Natürlich haftet Großspende­n, zumal von großen Firmen oder vermögende­n Einzelpers­onen, etwas Anrüchiges an. Damit die Einflussna­hme von Firmen oder Einzelpers­onen transparen­ter wird, legt das Parteienge­setz eine Obergrenze von 500 Euro für anonyme Spenden fest. Wer mehr spendet, muss seine Identität preisgeben.

Das ist auch Folge der Flick-Affäre und der Affäre um anonyme Spenden an die CDUunter ihrem Vorsitzend­en Helmut Kohl. Unabhängig davon ist es ein Ärgernis, dass die Begünstigt­en (die Parteien) selbst die Regeln für Spenden und vor allem die staatliche Finanzieru­ng festlegen können. Denn neben den Spenden finanziert auch der Staat, sprich der Bürger, die Parteien mit jährlich noch einmal mit 165 Millionen Euro – nicht eingerechn­et die Zuschüsse für parteinahe Stiftungen. Da darf man wohl von den Parteien auch Qualität verlangen.

@ Den Autor erreichen Sie unter Begerow@infoautor.de

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