Maß halten
Parteien
wirken an der politischen Willensbildung mit. Deshalb dürfen sie sich durch Spenden finanzieren, dürfen Bürger die Gruppierungen finanziell unterstützen, von denen sie sich ein Eintreten für ihre Forderungen erhoffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen bestätigt. Natürlich haftet Großspenden, zumal von großen Firmen oder vermögenden Einzelpersonen, etwas Anrüchiges an. Damit die Einflussnahme von Firmen oder Einzelpersonen transparenter wird, legt das Parteiengesetz eine Obergrenze von 500 Euro für anonyme Spenden fest. Wer mehr spendet, muss seine Identität preisgeben.
Das ist auch Folge der Flick-Affäre und der Affäre um anonyme Spenden an die CDUunter ihrem Vorsitzenden Helmut Kohl. Unabhängig davon ist es ein Ärgernis, dass die Begünstigten (die Parteien) selbst die Regeln für Spenden und vor allem die staatliche Finanzierung festlegen können. Denn neben den Spenden finanziert auch der Staat, sprich der Bürger, die Parteien mit jährlich noch einmal mit 165 Millionen Euro – nicht eingerechnet die Zuschüsse für parteinahe Stiftungen. Da darf man wohl von den Parteien auch Qualität verlangen.
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