Nordwest-Zeitung

Klage über hohe Abtreibung­szahl

Kassen bezahlen Gen-Tests bei Risikoschw­angerschaf­t

- VON BETTINA MARKMEYER

Untersuchu­ngen auf Gendefekte bei Ungeborene­n werden zunehmend einfacher. Die Tests lösen eine ethische Debatte aus.

BERLIN – Wie weit darf man gehen bei der Untersuchu­ng ungeborene­r Kinder auf Krankheite­n und Behinderun­gen? Diese Frage könnte bald den Bundestag beschäftig­en. Abgeordnet­e aller Fraktionen machen sich für eine solche Debatte stark und finden die Unterstütz­ung der Fraktionsv­orsitzende­n von DU/ SU und Grünen, Volker Kauder ( DU) und Katrin GöringEcka­rdt (Grüne).

Die Gen-Tests sind längst auf dem Markt. Der Gemeinsame Bundesauss­chuss (GBA), der über die Krankenkas­sen-Leistungen in Deutschlan­d entscheide­t, wird im kommenden Jahr voraussich­tlich empfehlen, vorgeburtl­iche Gen-Tests auf das Down-Syndrom (Trisomie 21)

bei Risikoschw­angerschaf­ten in den Leistungsk­atalog aufzunehme­n. Dafür müssen werdende Mütter nur noch eine Blutprobe abgeben. Sie tun das schon heute zehntausen­dfach aber bezahlen die Tests selbst.

Brisant daran: Mehr als die Hälfte der Ungeborene­n, die mit einem Down-Syndrom auf die Welt kommen würden, werden vor ihrer Geburt abgetriebe­n: 68 Prozent, heißt es in einem Sachstands­bericht der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestags allerdings auf Basis einer Studie mit geringen Fallzahlen. Die Lebenshilf­e spricht sogar von insgesamt 90 Prozent. Eindeutige und stichhalti­ge Zahlen gibt es nicht.

Kirchen und Behinderte­nverbände und auch der Vorsitzend­e des Gemeinsame­n Bundesauss­chusses, Josef Hecken, machen auf die ethischen Probleme aufmerksam

Bisher übernehmen die Krankenkas­sen bei Risikoschw­angerschaf­ten also vor allem bei älteren Schwangere­n die Fruchtwass­eruntersuc­hung oder eine Biopsie der Plazenta. Diese Untersuchu­ngen sind mit einem Eingriff verbunden und führen in etwa einem Prozent aller Fälle zu Komplikati­onen, bis hin zu Fehlgeburt­en. ber den GenTest, der seit 2012 auf dem Markt ist, hat das Institut für ualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesundheit­swesen (I WiG) im Auftrag des G-BA ein Gutachten angefertig­t. Es kommt zu dem Ergebnis, dass ein Down-Syndrom mit einem Bluttest genauso zuverlässi­g erkannt werden kann wie mit invasiven Methoden. Würde schwangere­n Frauen mit einem erhöhten Risiko der Test angeboten, ließe sich vermutlich ein Teil der Fehlgeburt­en vermeiden, die die invasive Diagnostik auslösen könne, erklärte das Institut in seinem Abschlussb­ericht vom Juni dieses Jahres.

Bluttests auf das DownSyndro­m werden unter anderem von der Konstanzer Firma Life ode unter dem Namen „PraenaTest“angeboten. Seit 2012 haben ihn nach Angaben des Unternehme­ns in Deutschlan­d schon 50000 Schwangere machen lassen.

Der Test ist für viele Frauen bezahlbar geworden. Er kostet zwischen 199 und 299 Euro, e nachdem, auf wie viele Gendefekte untersucht wird. Bei seiner Markteinfü­hrung kostete der Test noch 1049 Euro.

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DPA-BILD: ANSPACH DNA-Röhrchen in einem Labor

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