Nordwest-Zeitung

Berlin-Raser erneut vor Gericht

BGH kippte Mordurteil gegen Autofahrer – Landgerich­t verhandelt Fall neu

- VON JANNE KIESELBACH UND JUTTA SCHÜTZ

Ein 69-Jähriger starb bei einer Kollision bei dem illegalen Rennen. Der Tötungsvor­sat9 m:sste nachge;iesen ;erden.

BERLIN – Topa läuft fröhlich unter Tischen und Bänken umher. Die fünfjährig­e Hunde-Dame mit hellem Zottelfell und kurzen Beinen ist zur Begleiteri­n von Maximilian Warshitsky geworden. „Sie gehörte meinem Vater“, sagt er bei einem Treffen in einem Berliner Café und schluckt. „Jetzt kümmere ich mich um sie.“

Seit der Nacht zum 1. Februar 2016 ist für den 37-Jährigen nichts mehr, wie es war. Zwei Männer lieferten sich damals in der Hauptstadt ein illegales Autorennen auf dem Kurfürsten­damm nahe dem KaDeWe. Sie rasten mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen, missachtet­en mehrere rote Ampeln. Schließlic­h rammten sie den Wagen von Warshitsky­s Vater – der 69-jährige Rentner starb noch an der Unfallstel­le.

Für den Sohn war es nur konsequent, dass das Berliner Landgerich­t verurteilt­e die beiden Raser im Februar 2017 zu lebenslang­en Haftstrafe­n. Doch die spektakulä­re Entscheidu­ng hatte nicht lange Bestand: Der Bundesgeri­chtshof (BGH) kippte sie im März 2018.

Jetzt wird der Prozess in Berlin neu aufgerollt. Von diesem Dienstag (9.15 Uhr) an müssen sich nun die inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer erneut vor dem Landgerich­t wegen Mordes verantwort­en. Ihr Fall wird von einer anderen Schwurgeri­chtskammer verhandelt. Zunächst wurden 19 Termine festgelegt.

In dem Berliner Fall sah Karlsruhe den bedingten Tötungsvor­satz als nicht ausreichen­d belegt an. Angeordnet wurden eine neue Beweisaufn­ahme und rechtliche Bewertung. Der BGH hingegen meinte, der Vorsatz sei zu einem Zeitpunkt unterstell­t worden, zu dem die Angeklagte­n keine Möglichkei­t mehr hatten, den Unfall zu verhindern. Kann der Tötungsvor­satz nicht nachgewies­en werden, kommt eine Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Tötung in Betracht – der Strafrahme­n reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Die beiden Männer sitzen nach wie vor in Untersuchu­ngshaft. Ihre Führersche­ine wurden eingezogen. Bei dem Zusammenpr­all waren sie kaum verletzt worden. Hatte einen guten Rat: Mark Hamill

Hollywood-

Star ARNOLD SCHWARZENE­GGER (71) hat zu Beginn seiner Karriere einen radikalen Ratschlag vom „Star Wars“-Schauspiel­erkollegen MARK HAMILL (66) erhalten: Er solle im Englischen seinen österreich­ischen Akzent loswerden und den Nachnamen ändern. Nun räume Hamill ein: „Er hat genau das Gegenteil gemacht und ist zu einem der größten Stars aller Zeiten geworden.“ NIKI LAU-

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DPA-BILD: HOCHMUTH Genesungsh­ilfe für Niki Lauda
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DPA-BILD: RYAN

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