Nordwest-Zeitung

DROGENDELI­KTE FÜHREN STATISTIK AN

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Von Einbrüchen in Wohnund Geschäftsh­äuser über Drogendeli­kte und Cyberattac­ken bis hin zum klassische­n Enkeltrick – die Organisier­te Kriminalit­ät (OK) wird für die Polizei und die Justiz zu einer immer größeren Herausford­erung.

Die Gesamtlage:

Polizei und Staatsanwa­ltschaften haben vergangene­s Jahr 49 Ermittlung­sverfahren bearbeitet, die identische Verfahrens­anzahl aus dem Vergleichs­vorjahr. Neben den von der Landespoli­zei bearbeitet­en Delikten wurden zwölf weitere Ermittlung­skomplexe des Bundes unter der Leitung niedersäch­sischer Staatsanwa­ltschaften geführt. Somit liegt die Gesamtzahl der gemeldeten Verfahren bei 61. Dabei ging es zum größten Teil um den Handel mit/Schmuggel von Betäubungs­mitteln (29 Verfahren), gefolgt von Ermittlung­en im Bereich der Eigentumsk­riminalitä­t (9).

Tatverdäch­tige:

Insgesamt wurde gegen 577 Tatverdäch­tige aus 49 verschiede­nen Staaten ermittelt. Tatverdäch­tige deutscher Nationalit­ät stellten mit 250 Personen den größte Anteil (43 Prozent) gefolgt von Albanien (32 ermittelte Tatverdäch­tige), Türkei (28) und Serbien (20). Zu berücksich­tigen ist, dass lediglich die Nationalit­ät zur Tatzeit erfasst wird. Gegebenenf­alls vorhandene Migrations­hintergrün­de werden nicht abgebildet. Ein seit Jahren stetiger Zuwachs ist bei Tatverdäch­tigen aus dem Westbalkan zu verzeichne­n. Diese Tätergrupp­en agierten im Jahr 2017 in 21 OK-Komplexen – überwiegen­d im Rauschgift­handel und im Bereich der Eigentumsk­riminalitä­t.

Schaden:

Der Gesamtscha­den der OK lag im Jahr 2017 bezogen auf die 49 durch niedersäch­sische Polizeidie­nststellen geführten Verfahren bei etwa 4,9 Millionen Euro. Die geschätzte­n kriminelle­n Erträge beliefen sich auf einen Betrag von etwa vier Millionen Euro, die Summe der gesicherte­n Vermögensw­erte bei rund 1,4 Millionen Euro. Die Abschöpfun­gsYuote, also der Anteil der gesicherte­n Vermögensw­erte an den kriminelle­n Erträgen, lag damit bei 34,8 Prozent.

Gesetzesla­ge:

Das neue Gesetz zur strafrecht­lichen Vermögensa­bschöpfung vom 1. Juli 2017 lässt eine noch konseYuent­ere Umsetzung von Maßnahmen der Vermögensa­bschöpfung erwarten. So ist es im Bereich der OK-Bekämpfung nun möglich, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten Tat einzuziehe­n. Damit können den Tätern nunmehr in größerem Umfang als bisher ihre illegal erwirtscha­fteten Gewinne entzogen werden. Problem dabei: Täter greifen seither immer stärker auf virtuelle Währungen zurück.

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