Nordwest-Zeitung

Erst Kläger, jetzt Angeschuld gter

Mitte September steht der Vater des seit über einem Jahr vermissten Rezan Cakici vor Gericht

- VON KARC GESCHONKE

Es handelt sich um eine Folgeverha­ndlung der Schießerei in Nadorst. Vorwurf ist ein Verstoß gegen das 6affengese­tz.

OLDENBURG – Seit dem 3. Juli 2017 wird der Deutsch-Kurde Rezan Cakici nun schon vermisst. Zahlreiche Gerüchte und Theorien ranken sich seitdem um sein spurloses Verschwind­en aus einer Shisha-Bar an der Nadorster Straße – eine finale, tatsächlic­h belastbare Erklärung haben die Ermittler der Soko „Kings“bis heute nicht gefunden. Nicht offiziell.

Dabei wurde das gesamte Geschehen längst auch juristisch – zumindest in Teilen – aufgearbei­tet: Im Januar 2018 folgte ein vielbeacht­eter Prozess – einer, der mit der Personalie Rezan Cakici in unmittelba­ren Zusammenha­ng gebracht wird. Denn lediglich 24 Tage nach dessen Verschwind­en kam es am 27. Juli 2017 (ebenfalls an der Nadorster Straße) zu einer tödlichen Schießerei in einem Trockenbau­unternehme­n seines Cousins. Ein Onkel (65) Cakicis starb dabei noch vor Ort, sein 60-jähriger Vater Necat überlebte schwer verletzt.

In besagtem Prozess gegen den angeklagte­n, im Trockenbau­unternehme­n angestellt­en türkischen Schützen (38) trat Necat Cakici vor der Schwurgeri­chtskammer noch als Nebenkläge­r auf. Dem „Todesschüt­zen“konnte da allerdings nur eine NotwehrHan­dlung gegen Necat Cakici und das Todesopfer nachgewies­en werden. In Haft (zweieinhal­b Jahre, so das Urteil) verblieb der 38-Jährige dennoch – wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz.

Jetzt aber muss sich Necat Cakici selbst noch einmal vor Gericht erklären. Die Staatsanwa­ltschaft Oldenburg hatte gegen den Angeschuld­igten den Erlass eines Strafbefeh­ls beantragt – ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Waffengese­tz an diesem so dramatisch­en 27. Juli 2017. „Gegen den Angeschuld­igten sollte im Strafbefeh­lswege eine Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt werden. Die Bewährungs­zeit sollte 3 Jahre betragen“, heißt es dazu aus der Staatsanwa­ltschaft auf Ð-Recherche, „ferner sollte der Angeschuld­igte einen Geldbetrag in Höhe von 2 500 Euro in monatliche­n Raten an eine gemeinnütz­ige Organisati­on zahlen“.

Sprich: Um die Gerichte zu entlasten und eine aufwendige mündliche Hauptverha­ndlung zu umgehen, sollte es so also zu einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng „auf kurzem Wege“kommen. Auch für den Betroffene­n selbst mag dies Vorteile haben – das Verfahren erfolgt schließlic­h kostenspar­end, zügig und ohne größeres Aufsehen. Allerdings hatte der Angeschuld­igte nach Erlass durchs Amtsgerich­t Einspruch eingelegt. Deshalb ist nun ein Termin zur Hauptverha­ndlung anberaumt worden – Mitte September im Oldenburge­r Amtsgerich­t.

Dabei scheinen die Erfolgsaus­sichten nach dem bereits im Januar erfolgten Prozess und nach Lage der Dinge für Cakici nicht unbedingt die besten. Dem heute 61-Jährigen wird zur Last gelegt, dass er am Tattag „eine geladene halbautoma­tische Kurzwaffe des Typs Walter 22 geführt habe“ – ohne im Besitz einer waffenrech­tlichen Erlaubnis gewesen zu sein. Die gesammelte­n Indizien aus dem vorangegan­genen Prozess dürften da wohl für sich sprechen, denn weitere Zeugen sind zur bevorstehe­nden Verhandlun­g nicht geladen. Die juristisch­e Aufbereitu­ng vor dem Landgerich­t stand unter massiven Sicherheit­svorkehrun­gen – es gab strenge Einlasskon­trollen, Straßenspe­rren, schwer bewaffnete Polizeikrä­fte an den Einfallstr­aßen rund ums Gerichtsvi­ertel. Noch ist unklar, ob und wie das Amtsgerich­t bei dieser Verhandlun­g gesichert werden muss.

@ Mehr Infos zum Vermissten­fall:

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ARCHIV: CHRISTIAN J. AH3ERS Nachspiel: Schwer verletzt wurde im Juli 2017 der Vater von Rezan Cakici nach der Schießerei in einem Trockenbau­unternehme­n an der Nadorster Straße. Jetzt muss er sich selbst f0r ille1alen 2affenbesi­tz verantwort­en.

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