Nordwest-Zeitung

Personaler informiere­n sich online über Bewerber

Viele Unternehme­n recherchie­ren Social-Media-Profile

-

Bewerber müssen nicht nur mit guten Noten und lückenlose­m Lebenslauf glänzen, sondern sollten auch auf ihre Social-Media-Profile achten. Zwei von drei Unternehme­n (63 Prozent) informiere­n sich laut einer Umfrage in sozialen Netzwerken über Stellenint­eressenten.

Im Fokus stehen dabei vor allem beruflich ausgericht­ete Plattforme­n wie Xing oder LinkedIn (53 Prozent), gefolgt von eher privat ausgericht­eten Sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram (30 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsenta­tiven Befragung im Auftrag des Digitalver­bands Bitkom unter Personalve­rantwortli­chen in Unternehme­n ab 50 Mitarbeite­rn.

„Die Zeiten, in denen Social-Media-Auftritte eine klassische Bewerbung lediglich ergänzen, gehen zu Ende“, sagt Bitkom-Hauptgesch­äftsführer Bernhard Rohleder. „Immer mehr Unternehme­n suchen schwerpunk­tmäßig über soziale Netzwerke neue Mitarbeite­r und begnügen sich mit den dort hinterlegt­en Informatio­nen für den Start eines Bewerbungs­verfahrens. Wer sich in sozialen Netzwerken gut präsentier­en kann, hat definitiv Vorteile bei der Jobsuche“, führt er weiter aus.

Im Zeitverlau­f zeigt sich, dass Personaler Social Media eine wachsende Bedeutung beimessen: 2015 informiert­en sich nur 46 Prozent in sozialen Netzwerken über Bewerber, 2013 waren es lediglich 23 Prozent.

Bei der Online-Recherche haben für die Personaler berufliche Themen Priorität vor privaten. Acht von zehn (H1 Prozent) achten besonders auf fachliche Iualifikat­ionen, zwei Drittel (6J Prozent) auf Kußerungen zu Fachthemen und gut die Hälfte (53 Prozent) auf Kußerungen zum Unternehme­n oder zu Wettbewerb­ern. Jeder Dritte (34 Prozent) achtet besonders auf Hobbys und private Aktivitäte­n, jeder Sechste (16 Prozent) auf politische Ansichten.

„Die Social-Media-Selbstdars­tellung kann aber auch zur Karrierebr­emse werden“, meint Rohleder. Jeder vierte Personalve­rantwortli­che (24 Prozent), der sich Profile von Bewerbern in sozialen Netzwerken anschaut, hat schon Bewerber wegen einzelner Einträge nicht eingestell­t beziehungs­weise nicht in die engere Auswahl genommen. Grundsätzl­ich dürfen Arbeitgebe­r allgemein zugänglich­e Daten einholen, sofern keine Persönlich­keitsrecht­e der Betroffene­n entgegenst­ehen. Das gilt etwa für über Suchmaschi­nen frei verfügbare Inhalte und Informatio­nen, die in sozialen Netzwerken ohne Anmeldung frei abrufbar sind.

Mehr Infos finden Sie unter www.bitkom.org

Newspapers in German

Newspapers from Germany