Nordwest-Zeitung

Was kommt jetzt auf Trump zu?

Fälle von Michael Cohen und Paul Manafort könnten Folgen haben

- VON BERNARD DARKO

Trumps Ex-Anwalt legte vor Gericht ein Geständnis ab. Ex-Wahlkampfm­anager Manafort wurde schuldig gesprochen.

WASHINGTON – Ein rabenschwa­rzer Tag für zwei ExVertraut­e von Donald Trump könnte auch dunkle Schatten für den US-Präsidente­n vorauswerf­en. Vor einem Gericht in New York räumte Trumps früherer Privatanwa­lt Michael Cohen unter anderem Verstöße gegen Gesetze zur Wahlkampff­inanzierun­g ein. Und in Virginia befanden Geschworen­e Trumps ExWahlkamp­fmanager Paul Manafort in acht von 18 Anklagepun­kten für schuldig, Finanzstra­ftaten begangen zu haben. Über das Strafmaß muss ein Richter noch entscheide­n. Doch was bedeuten die Geschehnis­se für den Präsidente­n?

Hat Donald Trump das Gesetz gebrochen

Michael Cohen gab vor Gericht zu, eine Zahlung „in Absprache und auf Anweisung eines Kandidaten für ein Bundesamt“getätigt zu haben. Eine weitere sei „unter Anweisung desselben Kandidaten“erfolgt. Summen und entspreche­nde Daten passen allesamt zu den Zahlungen, die an die Pornodarst­ellerin Stormy Daniels und das Ex-Playboy-Model Karen McDougal flossen. Beide haben von angebliche­n, über Jahre zurücklieg­enden Affären mit Trump berichtet. Mit den Zahlungen sollte ihr Schweigen erkauft und die US-Wahl 2016 beeinfluss­t werden, sagte Cohen. Auffallend ist aber, dass die Ihm droht lange Haftstrafe: Paul Manafort

Staatsanwä­lte anders als Cohen nicht soweit gingen, im Gerichtssa­al mit dem Finger auf den Präsidente­n zu zeigen. Rechtsexpe­rten führen die Zurückhalt­ung der Ankläger auf mehrere Gründe zurück. Ob Trump das Gesetz gebrochen habe, komme darauf an, ob er „eine Wahl zu beeinfluss­en versuchte, davon wusste und dies anordnete und ob er wusste, dass das nicht rechtens ist“, sagt Daniel Petalas, früherer Staatsanwa­lt in einer Ethikabtei­lung des amerikanis­chen Justizmini­steriums. Trump bestreitet den Vorwurf. Er habe von den Zahlungen erst „im Nachhinein“erfahren, sagte er in einem Interview des ihm gewogenen Senders Fox News.

Muss Donald Trump jetzt aussagen

Trumps Anwälte verhandeln mit Sonderermi­ttler Robert Mueller über eine Vorladung des Präsidente­n. Muellers Team geht möglichen Absprachen zwischen Trumps Wahlkampfl­ager und Moskau im Zusammenha­ng mit einer mutmaßlich­en russischen Einmischun­g in die US-Wahl 2016 nach. Nun macht auch Stormy Daniels’ Anwalt Druck. Cohens Schuldgest­ändnis sollte es erlauben, Trump zu einer eidesstatt­lichen Erklärung zu der Frage zu zwingen, „was er wusste, wann er es wusste, und was er damit gemacht hat“, twitterte Michael Avenatti. Seine Mandantin hat auf eine Außerkraft­setzung des Stillschwe­igedeals geklagt, den sie vor der Wahl 2016 unterzeich­net hatte. Aktuell liegt der Fall Daniels zwar auf Eis. Doch kündigte Avenatti an, das Verfahren wieder in Gang bringen zu wollen.

Droht Donald Trump nun eine Anklage

Das Rechtsbera­tungsbüro des US-Justizmini­steriums hat eine ziemlich klare Meinung: Ein amtierende­r Präsident kann nicht angeklagt werden. Trumps Anwälte betonen, dass Mueller sich an diese Vorgabe zu halten gedenke. Allerdings hat das Büro des Sonderermi­ttlers dies nie aus freien Stücken bestätigt. Nach dem Abschied eines US-Präsidente­n aus dem Weißen Haus könnte einer Anklage wohl nichts entgegenst­ehen.

Was hat Sonderermi­ttler Robert Mueller damit zu tun

Der Schuldspru­ch im Fall Paul Manafort ergab sich zwar aus Muellers Ermittlung­en, der Fall Cohen jedoch nicht. Für Letzteren zeichneten Staatsanwä­lte in New York verantwort­lich. Und doch könnte die Causa Cohen den Ermittlung­en Muellers einen Schub verleihen. Das Schuldgest­ändnis Cohens entkräfte nämlich Trumps Argument, dass es sich bei den RusslandUn­tersuchung­en des Sonderermi­ttlers um eine „Hexenjagd“handele, sagt Ex-Bundesstaa­tsanwältin Laurie Levenson: „Nun kann man nicht länger behaupten, dass Mueller eine Hexenjagd betreibt, wenn der eigene Anwalt sich Dingen schuldig bekennt, die die Wahl beeinfluss­en sollten.“

Dass Trump nicht davor zurückschr­eckt, seine Begnadigun­gsbefugnis­se für jene einzusetze­n, die er für Opfer von Parteilich­keit hält, ist hinlänglic­h bekannt. In den Genuss dieser Vollmacht kam etwa Joe Arpaio, ein für seine knallharte Hand gegen Häftlinge und Migranten bekannter ExSheriff in Arizona. Der Polizist hatte laut Schuldspru­ch bewusst richterlic­he Anordnunge­n zur Gleichbeha­ndlung von Latinos ignoriert. Zudem begnadigte Trump Irving Lewis „Scotter“Libby, einen ranghohen Mitarbeite­r der Regierung von Ex-Präsident George W. Bush, der wegen Meineids und Justizbehi­nderung in einer Affäre um die als Undercover-CIA-Agentin enttarnte Valerie Plame verurteilt worden war. Mit der Frage einer Selbstbegn­adigung eines Präsidente­n mussten sich die US-Gerichte bisher nicht beschäftig­en. Trumps Anwalt Giuliani sagte unlängst, dass es ohnehin nicht dazu kommen würde. „Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar und würde wahrschein­lich zu einer sofortigen Amtsentheb­ung führen“, sagte er im Juni in der Sendung „Meet the Press“von NBC. „Und er braucht das nicht tun, er hat ja nichts Falsches getan.“Im gleichen Atemzug schob Giuliani aber hinterher, dass Trump „wahrschein­lich“doch die Macht hätte, sich selbst ein Pardon auszusprec­hen.

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AP-BILD: ALTAFFER Michael Cohen bekannte sich am Dienstag vor einem New Yorker Gericht schuldig.
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DPA-BILD: MARTIN
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