Nordwest-Zeitung

FDP will Gebühren für Straßenaus­bau abschaffen

Anlieger zahlten im vergangene­n Jahr knapp 20 Millionen Euro – Was jetzt passieren könnte

- VON MICHAEL EVERS

HANNOVER – Frisch asphaltier­te Straßen, neu gepflaster­te Bürgerstei­ge oder Parkbuchte­n – für die Sanierung von Gemeindest­raßen erhalten Haus- und Wohnungsbe­sitzer oft hohe Rechnungen. Im vergangene­n Jahr kassierten Kommunen von Anliegern in Niedersach­sen mindestens knapp 20 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der Landesregi­erung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervorgeht. Zur Abschaffun­g der umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e hat die FDP bereits einen Gesetzesen­twurf eingebrach­t.

Mit welchen Kosten müssen Anlieger rechnen

Die Berechnung ist komplizier­t. Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist das Kommunalab­gabengeset­z, wonach Kommunen eigene Satzungen ausarbeite­n können. Die Ausgestalt­ung kann überall unterschie­dlich sein.

Was sieht die Regelung im Wesentlich­en vor

Festgelegt ist, für welche Ausbauund Sanierungs­arbeiten Beiträge erhoben werden können und dass die Beiträge nach den Vorteilen zu bemessen sind, die Anlieger oder durchfahre­nde Fremde von den Verbesseru­ngen haben. Ebenso ist festgelegt, dass die Kommune für die Benutzung der Straßen durch die Allgemeinh­eit einen bestimmten Aufwand tragen muss.

Was kann da auf Anlieger zukommen

Der Anliegeran­teil bei einer reinen Wohnstraße muss mindestens 60 Prozent betragen, der Anliegeran­teil bei Fahrbahnen von Durchgangs­straßen kann dagegen nur bei zehn Prozent liegen. Für Parkstreif­en an Durchgangs­straßen könnte der Anliegeran­teil auf 70 Prozent festgelegt werden. Von einigen Tausend Euro an aufwärts kommt es zu Forderunge­n bis hin zu etlichen Zehntausen­d Euro. Regelmäßig kommt es zu Streitigke­iten vor Gericht über die Höhe und die genaue Berechnung der Beiträge. Auch Pläne zum Aufhübsche­n von Straßen lösen Widerstand wegen der befürchtet­en Kosten aus.

Wird der Vorstoß der FDP Erfolg haben Ob es am Ende eine Mehrheit im Parlament gibt, ist noch offen. Für die Abschaffun­g macht sich auch ein Bündnis aus 24 regionalen Bürgerinit­iativen stark. Im Frühsommer gab es eine Demonstrat­ion vor dem Landtag. Auch die kommunalen Spitzenver­bände lehnen die Abschaffun­g nicht grundsätzl­ich ab, vorausgese­tzt, es gibt eine Gegenfinan­zierung.

Wie könnte diese Finanzieru­ng aussehen

Ob sie bei Sanierunge­n von den Haus- und Wohnungsbe­sitzern Geld verlangen, liegt in Niedersach­sen im Ermessen der Kommunen. In Bayern etwa sollen die Kommunen als Ersatz für künftig fehlende Einnahmen 100 Millionen Euro aus Steuergeld­ern erhalten. Anstelle einer Belastung für die Hausbesitz­er werden die Kosten so auf die Allgemeinh­eit umgelegt.

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DPA-BILD: HOLLEMANN Beschädigt­er Asphalt: Beim Ausbau kommunaler Straßen werden Anlieger an den Kosten beteiligt.

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