FDP will Gebühren für Straßenausbau abschaffen
Anlieger zahlten im vergangenen Jahr knapp 20 Millionen Euro – Was jetzt passieren könnte
HANNOVER – Frisch asphaltierte Straßen, neu gepflasterte Bürgersteige oder Parkbuchten – für die Sanierung von Gemeindestraßen erhalten Haus- und Wohnungsbesitzer oft hohe Rechnungen. Im vergangenen Jahr kassierten Kommunen von Anliegern in Niedersachsen mindestens knapp 20 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervorgeht. Zur Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge hat die FDP bereits einen Gesetzesentwurf eingebracht.
Mit welchen Kosten müssen Anlieger rechnen
Die Berechnung ist kompliziert. Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist das Kommunalabgabengesetz, wonach Kommunen eigene Satzungen ausarbeiten können. Die Ausgestaltung kann überall unterschiedlich sein.
Was sieht die Regelung im Wesentlichen vor
Festgelegt ist, für welche Ausbauund Sanierungsarbeiten Beiträge erhoben werden können und dass die Beiträge nach den Vorteilen zu bemessen sind, die Anlieger oder durchfahrende Fremde von den Verbesserungen haben. Ebenso ist festgelegt, dass die Kommune für die Benutzung der Straßen durch die Allgemeinheit einen bestimmten Aufwand tragen muss.
Was kann da auf Anlieger zukommen
Der Anliegeranteil bei einer reinen Wohnstraße muss mindestens 60 Prozent betragen, der Anliegeranteil bei Fahrbahnen von Durchgangsstraßen kann dagegen nur bei zehn Prozent liegen. Für Parkstreifen an Durchgangsstraßen könnte der Anliegeranteil auf 70 Prozent festgelegt werden. Von einigen Tausend Euro an aufwärts kommt es zu Forderungen bis hin zu etlichen Zehntausend Euro. Regelmäßig kommt es zu Streitigkeiten vor Gericht über die Höhe und die genaue Berechnung der Beiträge. Auch Pläne zum Aufhübschen von Straßen lösen Widerstand wegen der befürchteten Kosten aus.
Wird der Vorstoß der FDP Erfolg haben Ob es am Ende eine Mehrheit im Parlament gibt, ist noch offen. Für die Abschaffung macht sich auch ein Bündnis aus 24 regionalen Bürgerinitiativen stark. Im Frühsommer gab es eine Demonstration vor dem Landtag. Auch die kommunalen Spitzenverbände lehnen die Abschaffung nicht grundsätzlich ab, vorausgesetzt, es gibt eine Gegenfinanzierung.
Wie könnte diese Finanzierung aussehen
Ob sie bei Sanierungen von den Haus- und Wohnungsbesitzern Geld verlangen, liegt in Niedersachsen im Ermessen der Kommunen. In Bayern etwa sollen die Kommunen als Ersatz für künftig fehlende Einnahmen 100 Millionen Euro aus Steuergeldern erhalten. Anstelle einer Belastung für die Hausbesitzer werden die Kosten so auf die Allgemeinheit umgelegt.