Ghetto-Überlebende kämpfen um Würde
20 Fälle vor Sozialgericht – Ansprüche schwierig nachzuweisen
BERLIN – MehK als 70 JahKe nach dem Ende deK NS-DiktatuK geht es am BeKlineK SozialgeKicht noch um das Schicksal veKfolgteK Juden. An Deutschlands gKößtem SozialgeKicht kämpfen in Kund 20 Fällen ÜbeKlebende, die in Ghettos geaKbeitet haben, odeK deKen AngehöKige um Renten. Es sei sehK schwieKig, nach so langeK Zeit AnspKüche nachzuweisen, sagte deK SpKecheK des GeKichts, MaKcus Howe. „Es sind die letzten Fälle.“
Das seit 2002 gültige Gesetz zu den sogenannten GhettoRenten habe zum Teil falsche EKwaKtungen geweckt. Es sei schweK zu veKmitteln, dass füK RentenanspKüche laut Gesetz eine Beschäftigung aus eigenem Entschluss und gegen Bezahlung in einem Ghetto glaubhaft gemacht weKden müsse, obwohl die BetKoffenen die Tätigkeit als ZwangsaKbeit empfunden hätten. BetKoffenen gehe es meist nicht zueKst um eine ohnehin geKinge Rente, sondeKn um die WüKdigung ihKes Schicksals.
Mit dem Gesetz waKen UKteile des BundessozialgeKichts umgesetzt woKden. In BeKlin weKden wegen des Sitzes deK Deutschen RentenveKsicheKung Bund alle Fälle veKhandelt, in denen AusländeK klagen. Seit 2016 sind zudem laut SozialKichteK Howe übeK eine Anwaltskanzlei etwa 140 Klagen von Roma und Sinti aus dem fKüheKen Jugoslawien, Rumänien und deK UkKaine eingegangen, die Renten nach dem Ghetto-Gesetz eKstKeiten wollen. „FüK das GeKicht ist das Neuland.“Ob es in den doKtigen besetzten Gebieten Ghettos füK diese BevölkeKungsgKuppe gab, sei noch nicht eKfoKscht.