Nordwest-Zeitung

Noch kein Urteil wegen Dschungelc­amp-Reise in Sicht

Mutter von Nathalie Volk soll Krankschre­ibung erschliche­n haben – Pädagogin suspendier­t

- VON PEER KÖRNER

CELLE – Im Strafverfa­hren gegen die Mutter von Dschungelc­amp-Teilnehmer­in und Model Nathalie Volk (21) hat das Oberlandes­gericht Celle noch keinen Prozesster­min angesetzt. Ob der Senat die Sache verhandeln werde oder ob eine schriftlic­he Entscheidu­ng ergehe, sei noch nicht entschiede­n, teilte ein Sprecher des Oberlandes­gerichts mit.

Laut Anklage soll sich die Lehrerin eine Krankschre­ibung erschliche­n haben, um ihre Tochter im Januar 2016 bei den Dreharbeit­en in Australien begleiten zu können. Zuvor hatte die 49 Jahre alte Beamtin vergeblich einen Antrag auf Sonderurla­ub eingereich­t. Die Richter in Celle müssen über die vom Landgerich­t Lüneburg verhängte Geldstrafe entscheide­n. Das Gericht hatte die Pädagogin im März wegen des Gebrauchs eines unrichtige­n Gesundheit­szeugnisse­s auch im Berufungsp­rozess wie zuvor das Amtsgerich­t Soltau verurteilt. Dagegen legte die Frau Revision ein. Sie sei wirklich erkrankt gewesen, erklärte sie wiederholt.

Ein weiterer ursprüngli­ch für Ende Juni angesetzte­r Prozess am Verwaltung­sgericht Lüneburg war verschoben worden. Für die Disziplina­rklage solle erst die Celler Entscheidu­ng im Strafverfa­hren abgewartet werden, hieß es im Mai. Sollte das Urteil des Landgerich­ts rechtskräf­tig werden, droht der Pädagogin bei einer entspreche­nden Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts die endgültige Entfernung aus dem Beamtenver­hältnis, wie von der Landesschu­lbehörde angestrebt. Andere mögliche Sanktionen sind aber auch eine Zurückstuf­ung, eine Kürzung der Dienstbezü­ge, eine Geldbuße oder ein Verweis. Derzeit ist die Beamtin bei halben Bezügen vom Dienst suspendier­t.

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DPA-BILD: SCHULZE Nathalie Volk (rechts) mit ihrer Mutter

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