Noch kein Urteil wegen Dschungelcamp-Reise in Sicht
Mutter von Nathalie Volk soll Krankschreibung erschlichen haben – Pädagogin suspendiert
CELLE – Im Strafverfahren gegen die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin und Model Nathalie Volk (21) hat das Oberlandesgericht Celle noch keinen Prozesstermin angesetzt. Ob der Senat die Sache verhandeln werde oder ob eine schriftliche Entscheidung ergehe, sei noch nicht entschieden, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts mit.
Laut Anklage soll sich die Lehrerin eine Krankschreibung erschlichen haben, um ihre Tochter im Januar 2016 bei den Dreharbeiten in Australien begleiten zu können. Zuvor hatte die 49 Jahre alte Beamtin vergeblich einen Antrag auf Sonderurlaub eingereicht. Die Richter in Celle müssen über die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe entscheiden. Das Gericht hatte die Pädagogin im März wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses auch im Berufungsprozess wie zuvor das Amtsgericht Soltau verurteilt. Dagegen legte die Frau Revision ein. Sie sei wirklich erkrankt gewesen, erklärte sie wiederholt.
Ein weiterer ursprünglich für Ende Juni angesetzter Prozess am Verwaltungsgericht Lüneburg war verschoben worden. Für die Disziplinarklage solle erst die Celler Entscheidung im Strafverfahren abgewartet werden, hieß es im Mai. Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden, droht der Pädagogin bei einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Andere mögliche Sanktionen sind aber auch eine Zurückstufung, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis. Derzeit ist die Beamtin bei halben Bezügen vom Dienst suspendiert.