Nordwest-Zeitung

FFH-Gebiet sorgt für Diskussion

Gelässer in Elsfleth, Ovelgönne und Brake – Stellungna­hme

- VON ENKE HEMKEN-WULF

Der Landkreis Wesermarsc­h beabsichti­gt im Norden Elsfleths ein Naturschut­zgebiet einzuricht­en. Landwirte befürchten dadurch Einbußen für ihre Betriebe.

ELSFLETH – Für reichlich Diskussion­en hat in der jüngsten Sitzung des Elsflether Ausschusse­s für Wirtschaft und Stadtentwi­cklung, Landschaft­sschutz sowie Bau und Straßen der Vorentwurf des Landkreise­s Wesermarsc­h für ein Naturschut­zgebiet (NSG) im nördlichen Bereich der Stadt gesorgt. Unter anderem äußerten mehrere als Besucher anwesende, betroffene Landwirte ihren Unmut. Sie befürchten Einbußen für ihre Betriebe, sprachen unter anderem von Enteignung.

Diskutiert wurde das NSG „Teichflede­rmausgewäs­ser bei Oberhammel­warden und Lienen“, das Teil des FaunaFlora-Habitat-(FFH)-Gebietes 187 („Teichflede­rmausgewäs­ser im Raum Bremerhave­n/ Bremen“) ist. Das 24 Hektar große Gebiet in der Wesermarsc­h beinhaltet das Käseburger Sieltief vom alten Mühlenhaus (Gemeinde Ovelgönne) bis zur Mündung in die Weser (Stadt Brake), den von Süden einmündend­e Balggraben ab der Watkenstra­ße (Stadt Elsfleth) sowie einen Teich südlich der Straße.

Ziel des NSG ist es, das Jagdhabita­t der Teichflede­rmaus, das sich überwiegen­d auf der östlichen Weserseite befindet, zu schützen. Auf Wesermarsc­hseite befinde sich dieses insbesonde­re im nördlichen Teil des Schutzgebi­etes, erklärte Hans-Joachim Janssen vom Fachbereic­h Umwelt des Landkreise­s Wesermarsc­h, der im Ausschuss anwesend war und auf Fragen der Ausschussm­itglieder und Zuhörer einging. Außerdem soll in dem FFH-Gebiet, die Ansiedlung des Bitterling­s und Fischotter­s gefördert werden. Auch wenn die Tierarten überwiegen­d auf der östlichen Weserseite vorkommen würden, müssten auch in der Wesermarsc­h Voraussetz­ungen zu deren Schutz getroffen werden, erläuterte Janssen. So ist unter anderem

vorgesehen, auf einem zwei Meter breiten Streifen an den Gewässern eine land- oder forstwirts­chaftliche Nutzung

zu untersagen. Zudem dürfte in einem fünf Meter breiten Streifen vom 1. Oktober bis 31. Januar kein Dünger auf die Felder aufgebrach­t werden.

Kritik an der Einrichtun­g des NSG und der nur kurzen Informatio­nszeit – die Stadt Elsfleth sowie die betroffene­n Landeigent­ümer waren erst am 9. August informiert worden – übte der CDU-Ratsherr Malte Lübben. Für ihn käme die Einrichtun­g des NSG mit den verbundene­n Auflagen einer Enteignung der Landwirte gleich.

Hiervon sprach auch der Landwirt Arndt Glüsing-Lüerßen, der mit seinem Vater einen Betrieb in Elsfleth bewirtscha­ftet, und bald mit seiner Frau deren elterliche­n Betrieb übernehmen will. Er sieht das Fortführen und die Zusammenle­gung der beiden Betriebe gefährdet, wie er in einer schriftlic­hen Stellungna­hme mitteilte und auch im Ausschuss äußerte. Da das

NSG zu einem nicht unerheblic­hen Teil auf den Flächen der Betriebe läge und jede Menge Auflagen, Verordnung­en sowie Verbote mit sich bringe, sei die landwirtsc­haftliche Nutzung der betroffene­n Flächen und Betriebe auf konvention­elle Art und Weise nicht mehr möglich, so Glüsing-Lüerßen. Dies käme „im Prinzip einer Enteignung zu 100 Prozent gleich“.

Janssen verwies in der Sitzung darauf, dass die Flächen bereits 2004 festgesetz­t und Anfang 2005 der EU gemeldet worden wären, der Schutzstat­us bereits seit diesem Zeitpunkt gelte. Dem Vorwurf der Enteignung hielt er ein Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Lüneburg entgegen. Nach diesem könne nur von einer Enteignung gesprochen werde, wenn keine Wertschöpf­ung aus dem Gebiet mehr möglich sei.

Der Landwirt Hermann Josef Hempen, der einen Milchviehb­etrieb an der Watkenstra­ße hat, erklärte, dass er eventuell in den nächsten Jahren plane, diesen zu erweitern und sieht nun mit dem NSG ein Problem hierfür. Auf die Frage, ob Janssen ihm eine Genehmigun­g zusagen könnte, erwiderte dieser, dass es einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung bedürfe. Cordula Rebehn (UWE) fragte in diesem Zusammenha­ng, ob nur die Gewässer von Einschränk­ungen betroffen seien oder auch umliegende Flächen. Betroffen sei zunächst nur der FünfMeter-Schutzstre­ifen, erläuterte Janssen. Bei Baumaßnahm­en, wie beispielsw­eise ein Stallgebäu­de oder ein Windpark, im Umkreis sei jedoch eine FFH-Vorprüfung notwendig.

Der Ausschuss stimmte schließlic­h mehrheitli­ch für eine Stellungna­hme der Stadt an den Landkreis. In dieser wird die Ausweisung des Naturschut­zgebietes kritisch gesehen, da erhebliche Einschränk­ungen für die Landwirte befürchtet werden. Es wird sich stattdesse­n für die Einrichtun­g eines Landschaft­sschutzgeb­ietes ausgesproc­hen, das weniger Einschränk­ungen mit sich bringt. Der Landkreis könne bei dem FFH-Gebiet zwischen der Einrichtun­g eines Natur- oder Landschaft­sschutzgeb­ietes wählen. Thomas Wenzel (Grüne) stimmte gegen die Stellungna­hme, da sie ihm zu sehr die Interessen der Landwirtsc­haft und nicht die des Naturschut­zes vertrete.

 ?? BILD: RENKE HEMKEN-WULF ?? Soll als Teil des FFH-Gebietes „Teichflede­rmausgewäs­ser bei Oberhammel­warden und Lienen“zum Naturschut­zgebiet werden: der Teich an der Watkenstra­ße. Die Stadt möchte ihn zudem als (Sport)-Angelteich erhalten.
BILD: RENKE HEMKEN-WULF Soll als Teil des FFH-Gebietes „Teichflede­rmausgewäs­ser bei Oberhammel­warden und Lienen“zum Naturschut­zgebiet werden: der Teich an der Watkenstra­ße. Die Stadt möchte ihn zudem als (Sport)-Angelteich erhalten.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany