Nordwest-Zeitung

Substanz behutsam behandeln

Alle Eingriffe mit Behörde abstimmen – Sachverstä­ndige hinzuziehe­n

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Arbeiten an einem Baudenkmal müssen mit Bedacht erfolgen. Fachkundig­e Begleitung ist erforderli­ch.

BERLIN/UST – In einem Baudenkmal lebt und wohnt es sich anders als in einem energetisc­h optimierte­n Neubau. Um ein altes Gebäude an unser heutiges Wohnverhal­ten anzupassen, ist eine moderate Sanierung erforderli­ch. Sinnvoll können laut Bauherren-Schutzbund (BSB) eine innen liegende Wärmedämmu­ng sowie eine Modernisie­rung der Haus- und Gebäudetec­hnik sein.

Alte Gründerzei­thäuser allerdings hätten oft so dicke Wände, dass dort keine Energie durch die Fassade verloren geht, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Hier sei die Abdichtung, Mehrfachve­rglasung bzw. Erneuerung von Fenstern und Balkontüre­n wichtig. Dabei müssen bauphysika­lische Besonderhe­iten beachtet werden, damit es nicht zu Feuchte- und Schimmelbi­ldung kommt.

Energie sparen können Denkmalbes­itzer laut VPB auch durch das Dämmen des oft nur als Speicher genutzten Dachraums. Umstritten sei die Montage von Solaranlag­en. Bei der Förderung einer energetisc­hen Sanierung von Baudenkmal­en gelten keine Mindestanf­orderungen, sondern vielmehr Zielwerte für den Primärener­giebedarf des Hauses und Transmissi­onswärmeve­rluste der Gebäudehül­le.

Wichtig ist, dass jeder beabsichti­gte Eingriff im Vorfeld mit der unteren Denkmalsch­utzbehörde abgestimmt werden muss. Sie ist bei den Kreisen und Kommunen angesiedel­t, meist beim Bau-, manchmal auch beim Kulturamt. Ablehnen kann sie Maßnahmen, wenn sie den Erhalt von Denkmaleig­enschaften gefährdet sieht. Bei einem weitgehend­en Substanzer­halt unter Verwendung historisch­er Baustoffe sei eine Zustimmung aber wahrschein­licher, so der BSB.

Wer ein Baudenkmal saniert, sollte wegen der Komplexitä­t der Materie immer

fachkundig­e Berater und Planer mit ausgewiese­ner Expertise hinzuziehe­n. Als Beispiele nennt der BSB-Energieber­ater Baudenkmal, Fachplaner für Bauwerksin­standsetzu­ng nach WTA oder Ingenieuru­nd

Planungsbü­ros mit nachweisli­cher Baudenkmal-Erfahrung. Erforderli­ch kann zudem ein Statiker und Tragwerksp­laner sein. Handwerksb­etriebe, die sich für Aufgaben in der Denkmalpfl­ege

qualifizie­rt haben, sind zum Beispiel zu finden in der Datenbank „Handwerksb­etriebe für die Denkmalpfl­ege“des Zentralver­bandes des Deutschen Handwerks.

@ www.bsb-ev.de, www.vpb.de

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BILD: BAUHERREN-SCHUTZBUND Bei der Sanierung eines alten Gebäudes können auch Eingriffe in die Statik erforderli­ch sein – etwa das Aufrichten einer Wand.

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