STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN UND FÖRDERMITTEL
Der Staat kommt Denkmalbesitzern mit steuerlichen Vergünstigungen und Fördermitteln entgegen, weil Unterhaltung und Sanierung deutlich aufwendiger sind als bei normalen Wohnhäusern.
Eigentümer können 90 Prozent der sogenannten denkmalrelevanten Kosten von der Einkommensteuer absetzen – über zehn Jahre hinweg zu je neun Prozent im Jahr, so der Verband Privater Bauherren. Voraussetzung: Sie bewohnen das Gebäude selbst und stimmen alle Arbeiten vor Baubeginn mit der Denkmalschutzbehörde ab. Den auf sie entfallenden Anteil von Arbeiten absetzen können auch Besitzer von selbst genutzten Eigentumswohnungen
in denkmalwerten Mehrfamilienhäusern.
Vermietet ein Eigentümer sein Baudenkmal ganz oder teilweise, gelten andere Steuerabschreibungen: 100 Prozent des Sanierungsaufwands können über zwölf Jahre verteilt abgeschrieben werden. Voraussetzung ist auch hier, dass die Arbeiten von der Denkmalbehörde genehmigt wurden. Außerdem können Vermieter auch die reinen Anschaffungskosten für die Altbausubstanz steuerlich absetzen. Wer eine komplett sanierte Immobilie vom Investor kauft, kommt nicht in den Genuss dieser Abschreibungsmöglichkeiten.
Die Förderban KfW gewährt zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für die energieeffiziente Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Relevant sind die Programme 151/152 sowie 430 Energieeffizient sanieren und 431 Energieeffizient sanieren – Baubegleitung .
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