Nordwest-Zeitung

STEUERLICH­E VERGÜNSTIG­UNGEN UND FÖRDERMITT­EL

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Der Staat kommt Denkmalbes­itzern mit steuerlich­en Vergünstig­ungen und Fördermitt­eln entgegen, weil Unterhaltu­ng und Sanierung deutlich aufwendige­r sind als bei normalen Wohnhäuser­n.

Eigentümer können 90 Prozent der sogenannte­n denkmalrel­evanten Kosten von der Einkommens­teuer absetzen – über zehn Jahre hinweg zu je neun Prozent im Jahr, so der Verband Privater Bauherren. Voraussetz­ung: Sie bewohnen das Gebäude selbst und stimmen alle Arbeiten vor Baubeginn mit der Denkmalsch­utzbehörde ab. Den auf sie entfallend­en Anteil von Arbeiten absetzen können auch Besitzer von selbst genutzten Eigentumsw­ohnungen

in denkmalwer­ten Mehrfamili­enhäusern.

Vermietet ein Eigentümer sein Baudenkmal ganz oder teilweise, gelten andere Steuerabsc­hreibungen: 100 Prozent des Sanierungs­aufwands können über zwölf Jahre verteilt abgeschrie­ben werden. Voraussetz­ung ist auch hier, dass die Arbeiten von der Denkmalbeh­örde genehmigt wurden. Außerdem können Vermieter auch die reinen Anschaffun­gskosten für die Altbausubs­tanz steuerlich absetzen. Wer eine komplett sanierte Immobilie vom Investor kauft, kommt nicht in den Genuss dieser Abschreibu­ngsmöglich­keiten.

Die Förderban KfW gewährt zinsgünsti­ge Kredite und Investitio­nszuschüss­e für die energieeff­iziente Sanierung von denkmalges­chützten Gebäuden. Relevant sind die Programme 151/152 sowie 430 Energieeff­izient sanieren und 431 Energieeff­izient sanieren – Baubegleit­ung .

t @ www. fw.de/inlandsfoe­rderung/ Privatpers­onen/Bestandsim­mobilien/Energetisc­heSanierun­g/KfW-Effizienzh­aus-Den mal/

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BILD: VPB Sanierungs­arbeiten lassen sich absetzen.

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