Start in das Berufsleben
Besonderes Unfallrisiko im neuen Job beachten
Wer noch nicht so viel Erfahrung hat, trägt im Arbeitsalltag ein besonderes Unfallrisiko. Darauf deuten auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
Im vergangenen Jahr entfielen 14,2 Prozent der dort gemeldeten meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei betrieblicher Tätigkeit auf unter 25Jährige. Diese Altersgruppe stellte aber gleichzeitig nur 10,6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland am Arbeitsort.
Auszubildende müssen in den ersten Wochen und Monaten im Betrieb mit ganz neuen Gegebenheiten und Anforderungen zurechtkommen. Ähnlich geht es Aushilfen sowie Praktikanten. „Auch nach einem Berufswechsel und selbst nach einem Stellenwechsel fängt man in gewisser Weise von vorne an“, gibt Jutta Lamers, Präventionsleiterin der BGW, zu bedenken. „Dabei ist die Kluft zum eigenen Erfahrungsschatz meist bei jungen Leuten am größten.“
Damit Neulinge an einem Arbeitsplatz sicher und gesund arbeiten können, sind alle Beteiligten gefragt: die betreffenden Personen selbst, der Arbeitgeber, Vorgesetzte und auch die Kollegen.
Tipps für Auszubildende und andere Neulinge:
• Gerade zu Beginn der Ausbildung oder des neuen Jobs besonders aufmerksam auf etwaige Gefahren achten. • Die Sicherheitsanweisungen des Betriebs unbedingt befolgen – selbst wenn man deren Sinn mal nicht sofort erkennt.
• Im Zweifel fragen, fragen, fragen – besser einmal zu viel als zu wenig.
Tipps für Arbeitgeber und Vorgesetzte:
• Für eine gründliche Einarbeitung und sorgfältige Unterweisung zu Beginn der neuen Tätigkeit sorgen. Diese darf nicht vernachlässigt oder aufgeschoben werden.
• Sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten selbst vorleben.
• Ein offenes Ohr für Fragen der Beschäftigten haben.
Tipps für Kollegen:
• Das neue Teammitglied kollegial aufnehmen und im neuen Arbeitsalltag unterstützen.
• Mit gutem Beispiel vorangehen. Wer neu im Betrieb ist, orientiert sich in der Regel an den erfahrenen und Kollegen vor Ort.
Mehr I fos u ter www.bgw online.de BWG anm