Nordwest-Zeitung

Das sind die neuen Mieterrech­te

Bundeskabi­nett beschließt Gesetz zum Schutz vor Mietwucher

- VON TERESA DAPP UND MARTINA HERZOG

In vielen Städten ist die Wohnungssu­che eine Tortur. In Zukunft sollen Mieter mehr Rechte und Vermieter mehr Pflichten haben.

BERLIN – Es gibt viele Gründe für einen Umzug. Die Familie wird größer, ein Jobwechsel – oder aber die alte Wohnung wird unbezahlba­r, weil die Vermieter immer mehr verlangen. In vielen Städten haben selbst Normalverd­iener schon Probleme, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Verbände und die Politik schätzen, dass 350000 bis 400 000 neue Wohnungen her müssen, um dem steigenden Bedarf in Ballungsze­ntren, aber auch kleineren Uni-Städten gerecht zu werden.

Gegen allzu heftige Erhöhungen soll die Mietpreisb­remse wirken, die schon die vorige schwarz-rote Koalition eingeführt hatte. Sie legt fest, dass bei der Wiederverm­ietung von Wohnungen in Gebieten mit angespannt­em Wohnungsma­rkt die Miete höchstens auf die ortsüblich­e Vergleichs­miete plus zehn Prozent angehoben werden darf. Es gibt drei Ausnahmen: wenn die Vormiete höher lag, wenn modernisie­rt oder neu gebaut wurde.

Schnell wurde deutlich, dass die Mietpreisb­remse wenig hilft – unter anderem wussten die neuen Mieter oft nicht, was ihre Vorgänger gezahlt haben. An diesem Mittwoch verabschie­det das Kabinett die Pläne, dann geht der Entwurf in den Bundestag. Ein Überblick:

■ TRANSPAREN­Z

Verlangt ein Vermieter mehr als die ortsüblich­e Miete plus zehn Prozent, dann muss er den Mieter schon vor Vertragsab­schluss schriftlic­h darüber informiere­n, warum er das darf. Da Neubau oder Sanierung oft offensicht­lich sind, zielt diese Regel vor allem darauf, dass er die Vormiete offenlegen muss – und zwar den Stand von einem Jahr vor Beendigung des vorigen Mietverhäl­tnisses. Im Nachhinein darf der Vermieter sich nicht auf Ausnahmen berufen.

■ BEANSTANDU­NG

Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das einfach mitteilen und keine ausführlic­he Begründung vorlegen.

■ MODERNISIE­RUNG

Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt aber nur in den Regionen mit angespannt­em Wohnungsma­rkt und erst mal nur für fünf Jahre. Es gibt ein „vereinfach­tes Verfahren“, wenn die Modernisie­rung bis zu 10 000 Euro kostet.

■ KAPPUNGSGR­ENZE

Die Miete darf deutschlan­dweit nach einer Modernisie­rung

innerhalb von sechs Jahren nur noch um höchstens drei Euro pro Quadratmet­er steigen.

■ SCHADENERS­ATZ

Wenn Immobilien­besitzer eine Modernisie­rung ankündigen oder durchführe­n mit der Absicht, den Mieter loszuwerde­n – die Politiker sprechen auch von „herausmode­rnisieren“– dann hat der Mieter Anspruch auf Schadeners­atz. Das kann etwa passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigun­g der Modernisie­rung nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplun­g der Miete ankündigt oder die Bauarbeite­n unnötig belastend für Mieter sind.

■ STRAFE

So eine Modernisie­rung oder ihre Ankündigun­g „in missbräuch­licher Weise“zählt in Zukunft als Ordnungswi­drigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 100 000 Euro gegen den Vermieter geahndet werden.

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DPA-BILD: SAUER Blick auf Mietwohnun­gen in Greifswald: Deutschlan­dweit fehlen Hunderttau­sende Wohnungen.

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