Faire Regeln
Die Theorie geht so: Vermieter und Mieter einigen sich auf einen Mietvertrag, mit dem beide einverstanden sind. Die Realität sind 50 Mietinteressierte, die in einer Schlange bis zur Straße anstehen, nur um irgendwann die Chance zu bekommen, beim Vermieter einen guten (anspruchslosen, unkomplizierten) Eindruck zu machen. Der Vertrag wird unterschrieben, weil man keine andere Wahl hat.
Weil Theorie und Realität so sehr auseinanderklaffen, schaffen wir mit dem Mieterschutzgesetz neue Regeln. Die Mieter werden künftig schon vor Vertragsabschluss erfahren können, ob der Vermieter berechtigt ist, eine Miete zu verlangen, die höher ist als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist fair.
Denn bisher müssen nur Mieter oft persönlichste Informationen an den Vermieter geben, erfahren aber selbst nicht einmal die Vormiete und tappen damit im Dunkeln. Denn ohne diese Information kann man nicht wissen, ob die Miete regulär oder unzulässig ist. Das ändern wir jetzt.
Außerdem erleichtern wir es, gegen unzulässig hohe Mieten vorzugehen. Auch das ist gerecht, denn bisher musste ein Mieter detailliert nachweisen, dass die Miete zu hoch ist. Nun ist es umgekehrt: Der Vermieter muss begründen, warum seine Miete korrekt ist. Eine Kleinigkeit für jeden seriösen und redlichen Vermieter.
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