Mordprozess Höxter: Lebenslang gefordert
Über Jahre Frauen schwer misshandelt – Zwei starben an Quälerei
PADERBORN/HÖXTER – Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. (48) und seine ExFrau Angelika W. (49) beantragt. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden Deutschen des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.
Falls sich das Gericht nun dieser Ansicht anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für Wilfried W. forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie.
Überraschend schloss sich die Staatsanwaltschaft im Fall des Angeklagten damit nicht der Empfehlung der forensischen Psychiaterin an. Die Expertin hatte in ihrem Gutachten Wilfried W. eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.
Roland Weber, Anwalt einer Nebenklägerin, teilte in seinem Plädoyer die Sicht der Staatsanwaltschaft. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Wilfried W. erkannt hat, dass die Tochter meiner Mandantin sterben könnte. Das Bewusstsein dafür war da. Trotz seiner Intelligenzminderung“, sagte Weber.
Angeklagt ist das Paar wegen Mordes durch Unterlassen. Die beiden sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien.
Am Donnerstag und in der nächsten Woche am Dienstag folgen dann die Plädoyers der vier Verteidiger. Ob das Landgericht noch im September ein Urteil spricht, ist noch offen.