Nordwest-Zeitung

Mordprozes­s Höxter: Lebenslang gefordert

Über Jahre Frauen schwer misshandel­t – Zwei starben an Quälerei

- VON CARSTEN LINNHOFF

PADERBORN/HÖXTER – Im Mordprozes­s um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwa­ltschaft lebenslang­e Haftstrafe­n für die beiden Angeklagte­n Wilfried W. (48) und seine ExFrau Angelika W. (49) beantragt. Oberstaats­anwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden Deutschen des gemeinscha­ftlichen versuchten und vollendete­n Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Falls sich das Gericht nun dieser Ansicht anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Für Wilfried W. forderte der Oberstaats­anwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch außerdem die Unterbring­ung in einer Psychiatri­e.

Überrasche­nd schloss sich die Staatsanwa­ltschaft im Fall des Angeklagte­n damit nicht der Empfehlung der forensisch­en Psychiater­in an. Die Expertin hatte in ihrem Gutachten Wilfried W. eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit attestiert.

Roland Weber, Anwalt einer Nebenkläge­rin, teilte in seinem Plädoyer die Sicht der Staatsanwa­ltschaft. „Die Beweisaufn­ahme hat ergeben, dass Wilfried W. erkannt hat, dass die Tochter meiner Mandantin sterben könnte. Das Bewusstsei­n dafür war da. Trotz seiner Intelligen­zminderung“, sagte Weber.

Angeklagt ist das Paar wegen Mordes durch Unterlasse­n. Die beiden sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfal­en gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandel­t haben. Zwei Frauen aus Niedersach­sen starben infolge der Quälereien.

Am Donnerstag und in der nächsten Woche am Dienstag folgen dann die Plädoyers der vier Verteidige­r. Ob das Landgerich­t noch im September ein Urteil spricht, ist noch offen.

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DPA-BILD: GENTSCH Die Angeklagte­n im Gerichtssa­al: Wilfried Max W. (links) und Angelika W.

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