Werder-Anhänger feiert Sieg vor Gericht
Pauschal-Einteilung von Ultras als Gefährder rechtswidrig
BREMEN – Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einem Fan von Werder Bremen Recht gegeben, dem zusammen mit einer Gruppe von Ultras die Fahrt zu einem Auswärtsspiel beim VfL Wolfsburg verweigert worden war.
„Das OLG stellt in seinem Beschluss klar, dass eine Sippenhaft von Fußballfans nicht zulässig ist“, sagte die Anwältin des Werder-Fans am Mittwoch nach Zustellung des Urteils vom 30. August. Der Fan kann nun auf Schadensersatz klagen. „Das werden wir sicherlich auch geltend machen“, sagte die Anwältin.
Der Bremer war zusammen mit 39 anderen Fans am 24. Februar 2017 nach Wolfsburg gefahren, um das 2:1 Werders beim VfL anzuschauen. Kurz vor der Ankunft wurde der Bus der Gruppe an der Autobahn abgefangen, kontrolliert und schließlich zurück nach Bremen eskortiert. Begründet wurde dies mit Schmierereien an einer Raststätte von allerdings unbekannten Tätern.
Dagegen legte der Fan Beschwerde vor dem Amtsgericht Wolfsburg ein, die in erster Instanz abgelehnt worden war. Mit Unterstützung des bundesweiten Fanrechtefonds ging der Betroffene in die nächste Instanz und bekam nun vor dem OLG Recht.
In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass eine Zugehörigkeit zur Ultra-Szene nicht ausreiche, um von einer Gefährdung auszugehen.