Nordwest-Zeitung

Werder-Anhänger feiert Sieg vor Gericht

Pauschal-Einteilung von Ultras als Gefährder rechtswidr­ig

- VON CARSTEN LAPPE

BREMEN – Das Oberlandes­gericht Braunschwe­ig hat einem Fan von Werder Bremen Recht gegeben, dem zusammen mit einer Gruppe von Ultras die Fahrt zu einem Auswärtssp­iel beim VfL Wolfsburg verweigert worden war.

„Das OLG stellt in seinem Beschluss klar, dass eine Sippenhaft von Fußballfan­s nicht zulässig ist“, sagte die Anwältin des Werder-Fans am Mittwoch nach Zustellung des Urteils vom 30. August. Der Fan kann nun auf Schadenser­satz klagen. „Das werden wir sicherlich auch geltend machen“, sagte die Anwältin.

Der Bremer war zusammen mit 39 anderen Fans am 24. Februar 2017 nach Wolfsburg gefahren, um das 2:1 Werders beim VfL anzuschaue­n. Kurz vor der Ankunft wurde der Bus der Gruppe an der Autobahn abgefangen, kontrollie­rt und schließlic­h zurück nach Bremen eskortiert. Begründet wurde dies mit Schmierere­ien an einer Raststätte von allerdings unbekannte­n Tätern.

Dagegen legte der Fan Beschwerde vor dem Amtsgerich­t Wolfsburg ein, die in erster Instanz abgelehnt worden war. Mit Unterstütz­ung des bundesweit­en Fanrechtef­onds ging der Betroffene in die nächste Instanz und bekam nun vor dem OLG Recht.

In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass eine Zugehörigk­eit zur Ultra-Szene nicht ausreiche, um von einer Gefährdung auszugehen.

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