)erwirrung um *ersuchten Raub
Angeklagter beteuert Unschuld
OLDENBURG – Ist der Angeklagte wirklich der Täter oder wird er zu Unrecht belastet? Mit dieser Frage muss sich seit Mittwoch die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes beschäftigen. Angeklagt ist ein 28 Jahre alter Mann aus Oldenburg. Zusammen mit einem bislang unbekannten Mann soll er am 15. Juli vorigen Jahres auf dem Parkplatz eines Friedhofs in Edewecht einen 27-Jährigen sowie dessen Schwager mit Faustschlägen und mit einer Eisenstange schwer verletzt haben.
Laut Anklage wollten sie das Handy des 27-jährigen Opfers stehlen, wurden aber von einer Autoalarmanlage in die Flucht geschlagen. Der Angeklagte soll vor der Attacke den 27-Jährigen mit einem falschen Namen angesprochen haben. Eine Verwechslung? Die beiden Opfer, die damals mit ihren Ehefrauen unterwegs waren, können sich den Überfall nicht erklären. Sie sind sich aber sicher, dass der Angeklagte einer der beiden Täter war. Das haben alle vier unabhängig voneinander bestätigt.
Der Angeklagte indes hat den Vorwurf vehement bestritten. Er sei am Nachmittag des 15. Juli zusammen mit seinem Bruder nach Edewecht zu einer Treckershow gefahren. Gegen 18 Uhr sei man nach Oldenburg zurückgefahren. Am Abend sei noch ein Nachbar vorbeigekommen, er habe das Haus dann nicht mehr verlassen, beteuerte der Angeklagte. Die Tat in Edewecht geschah gegen 23 Uhr. Die Opfer hatten zunächst auf Facebook selbst Ermittlungen angestellt. Anfangs sollen sie eine andere Person als Täter benannt haben. Nun aber soll es sicher der Angeklagte sein.
Am Tatort war eine leere Bierdose mit der DNA des Angeklagten gefunden worden. „Stimmt“, sagte der gestern. Er habe auf dem Rückweg nach Oldenburg gegen 18 Uhr Halt auf dem Friedhofs-Parkplatz gemacht und dort ein Bier getrunken. Die Dose habe er dann weggeworfen.