A1-Betreiber scheitert mit Klage
Konsortium betreibt 65,5 Kilometer langen Abschnitt der A 1 zwischen Hamburg und Bremen
Das Unternehmen wird aus Mauteinnahmen finanziert. Doch der LkwVerkehr brach ein.
HANNOVER/PAPENBURG – Das Landgericht Hannover hat den Hoffnungen des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil vorerst einen Dämpfer verpasst und dessen MillionenKlage gegen den Bund abgewiesen. Die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen – also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen auch geringer ausfallen kann als erwartet, sagte der Vorsitzende Richter Peter Bordt am Freitag zur Begründung.
A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz zeigte sich enttäuscht: „So eine Abweisung, damit haben wir nicht gerechnet.“Im Schlichtungsverfahren sei der Betreibergesellschaft, hinter der das BauUnternehmen Bunte (Papenburg) und der InfrastrukturFinanzierer John Laing (London) stehen, Recht gegeben worden. Er gehe davon aus, dass daher Berufung eingelegt werde. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das Urteil bestätige seine Rechtsauffassung, dass die von A1 mobil erhobenen Ansprüche unbegründet seien.
Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Von 2008 bis 2012 wurde der Streckenteil auf einer Länge von 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut. Das Gesamt-Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon damals etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau der Autobahn entfielen. Der Vertrag läuft über 30 Jahre.
Bereits 2017 hatte A1 mobil die Bundesrepublik – vertreten durch das Land Niedersachsen – auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sah die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Das Unternehmen wird aus den Mauteinnahmen, von denen der Bund einen Anteil behält, finanziert. Das Vergütungsmodell mit dem Bund sah einen kontinuierlichen Anstieg des LkwVerkehrs vor, während der Finanzkrise brachen die Einnahmen aber ein.
E r war der einzige Kandidat und wurde mit großer Mehrheit wiedergewählt: Bernd Althusmann bleibt der Landesvorsitzende der Niedersachsen-CDU. Die Quote von 83 Prozent Zustimmung verrät, dass einige Delegierte dem Parteichef einen kleinen Dämpfer verpassen wollten. Sie lasten Althusmann die Stockfehler im Wahlkampf an, die dazu führten, dass die CDU zwar mitregiert, aber nicht den Ministerpräsidenten stellt.
Es hätte für den CDU-Politiker bei der Wahl auf dem Landesparteitag schlimmer kommen können. Das Wahlergebnis sollte ein kleiner Denkzettel sein, Althusmann wird ihn verstehen. Und jetzt heißt es für die CDU, nach vorn zu schauen. Die nächste Landtagswahl will sorgfältig vorbereitet sein, und Althusmann ist unangefochten die Nummer eins der Christdemokraten. Er wird mit großer Wahrscheinlichkeit der nächste Herausforderer der CDU für die Landtagswahl 2022 sein und möglicherweise noch einmal Stephan Weil (SPD) herausfordern. Die Fehler von 2017 – mit einer Überläuferin eine Regierungskrise herbeizuführen, die zugleich den langfristig auf Althusmann ausgelegten Wahlkampf auf wenige Wochen verkürzt – wird der Parteichef zu vermeiden wissen. Und der jetzige Wirtschaftsminister hat sich einen guten Start erarbeitet und Anerkennung gefunden. An Zustimmung hat er gewonnen, an seinem Image gearbeitet. Freilich weiß er auch, dass er in Sachen Digitalisierung liefern muss. Das Land hat ein erhebliches Problem mit der digitalen Infrastruktur. An seinen Versprechen auf schnelles Netz auch in entlegenen Teilen des Landes wird er sich messen lassen müssen. Aber er wohnt ja selbst in einem Landstrich, in dem es mobil nur unzureichend „funkt“.
@ Den Autor erreichen Sie unter Begerow@infoautor.de
URTEIL ZUM AUTOBAHNBAU A1