Neue Runde im Streit um Kastanienallee
Anliegern stellt Holztor mit Verbotsschild auf – Gemeinde prüft rechtliche Schritte
Bereits 2012 hatte es ein Holztor auf dem 3eg gegeben. Damals wurde es von der Polizei entfernt.
BAD ZWISCHENAHN – Lange herrschte Ruhe im Wegestreit um die Kastanienallee in Bad Zwischenahn, zumindest vordergründig. In mehreren Gerichtsverfahren hatten sich die Gemeinde und die Eigentümer eines Grundstücks an der Kastanienallee über Jahre über den Status des Weges gestritten. Dieser führt über das Privatgrundstück, die Eigentümerin fühlt sich durch die große Zahl an Passanten stark belästigt, berichtet von Beleidigungen und Körperverletzungen, die sie habe erleiden müssen.
Die Gemeinde besteht nach wie vor auf einem Überwegungsrecht für die Nutzer des Parkplatzes am Dränkweg und hatte 2013 vor dem Oberlandesgericht Oldenburg Recht bekommen. Das Gericht hatte klargestellt: Die Gemeinde muss an beiden Seiten des Weges Schilder aufstellen, die eine festgelegte Aufschrift tragen: „Privatweg Benutzung verboten, Anlieger und Benutzer des Parkplatzes Dränkweg frei“. Die Grundstücksbesitzer, so das Urteil weiter, dürften den Tenor dieses Schildes nicht durch eine andere Beschilderung einschränken.
Seit dieser Woche laufen Passanten des Weges allerdings mitten auf dem Weg (erneut) vor ein Holztor. Daran ein Schild mit der Aufschrift: „Unbefugten ist der Zutritt verboten“. Aufgestellt wurde das Tor auf Veranlassung der Grundstücksbesitzerin.
Damit verschärften sich nicht nur lange bestehende Streitigkeiten zwischen der Grundstückseigentümerin und Nachbarn wieder, auch die Gemeindeverwaltung sah in der Pflicht, ihre Rechtsposition zu wahren. Sie vertritt weiter die Auffassung, das Nutzer des Parkplatzes Dränkweg die Kastanienallee passieren dürfen und dass sie durch das neue Tor und das Schild davon abgehalten werden sollen.
Die Gemeinde habe des- halb einen Anwalt beauftragt, der rechtliche Schritte prüfen und einleiten soll, erklärte Karl-Heinz Bischoff, Leiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes der Gemeinde.
Gegenüber der Ð erklärten sowohl die Grundstückseigentümerin als auch ihr Anwalt Matthias Zeise am Freitag, Anlieger und Personen, die den Weg rechtmäßig nutzten, würden weder durch das nicht abgeschlossene Tor noch durch das Schild davon abgehalten. An der Rechtmäßigkeit des Wegerechts für die Nutzer des Parkplatzes zweifelt der Anwalt allerdings ebenso wie seine Mandantin. An einer erneuten gerichtlichen Klärung des Streits führt anscheinend kein Weg vorbei.
Bereits 2012, noch vor dem Urteil des Oberlandesgerichts, hatte die Anliegerin ein Holztor an dem Weg aufgestellt, es war damals von der Polizei abgebaut worden. Laut der Polizei zur Gefahrenabwehr, die Grundstückseigentümerin wertete die Aktion dagegen als Diebstahl ihres Eigentums. Nachdem das Tor zum Zeitpunkt des Urteils durch das Oberlandesgericht nicht mehr stand, war es im Urteil auch nicht berücksichtigt worden – möglicherweise muss das jetzt nachgeholt werden.