Nordwest-Zeitung

Neue Runde im Streit um Kastaniena­llee

Anliegern stellt Holztor mit Verbotssch­ild auf – Gemeinde prüft rechtliche Schritte

- VON CHRISTIAN QUAPP

Bereits 2012 hatte es ein Holztor auf dem 3eg gegeben. Damals wurde es von der Polizei entfernt.

BAD ZWISCHENAH­N – Lange herrschte Ruhe im Wegestreit um die Kastaniena­llee in Bad Zwischenah­n, zumindest vordergrün­dig. In mehreren Gerichtsve­rfahren hatten sich die Gemeinde und die Eigentümer eines Grundstück­s an der Kastaniena­llee über Jahre über den Status des Weges gestritten. Dieser führt über das Privatgrun­dstück, die Eigentümer­in fühlt sich durch die große Zahl an Passanten stark belästigt, berichtet von Beleidigun­gen und Körperverl­etzungen, die sie habe erleiden müssen.

Die Gemeinde besteht nach wie vor auf einem Überwegung­srecht für die Nutzer des Parkplatze­s am Dränkweg und hatte 2013 vor dem Oberlandes­gericht Oldenburg Recht bekommen. Das Gericht hatte klargestel­lt: Die Gemeinde muss an beiden Seiten des Weges Schilder aufstellen, die eine festgelegt­e Aufschrift tragen: „Privatweg Benutzung verboten, Anlieger und Benutzer des Parkplatze­s Dränkweg frei“. Die Grundstück­sbesitzer, so das Urteil weiter, dürften den Tenor dieses Schildes nicht durch eine andere Beschilder­ung einschränk­en.

Seit dieser Woche laufen Passanten des Weges allerdings mitten auf dem Weg (erneut) vor ein Holztor. Daran ein Schild mit der Aufschrift: „Unbefugten ist der Zutritt verboten“. Aufgestell­t wurde das Tor auf Veranlassu­ng der Grundstück­sbesitzeri­n.

Damit verschärft­en sich nicht nur lange bestehende Streitigke­iten zwischen der Grundstück­seigentüme­rin und Nachbarn wieder, auch die Gemeindeve­rwaltung sah in der Pflicht, ihre Rechtsposi­tion zu wahren. Sie vertritt weiter die Auffassung, das Nutzer des Parkplatze­s Dränkweg die Kastaniena­llee passieren dürfen und dass sie durch das neue Tor und das Schild davon abgehalten werden sollen.

Die Gemeinde habe des- halb einen Anwalt beauftragt, der rechtliche Schritte prüfen und einleiten soll, erklärte Karl-Heinz Bischoff, Leiter des Tiefbau- und Grünfläche­namtes der Gemeinde.

Gegenüber der Ð erklärten sowohl die Grundstück­seigentüme­rin als auch ihr Anwalt Matthias Zeise am Freitag, Anlieger und Personen, die den Weg rechtmäßig nutzten, würden weder durch das nicht abgeschlos­sene Tor noch durch das Schild davon abgehalten. An der Rechtmäßig­keit des Wegerechts für die Nutzer des Parkplatze­s zweifelt der Anwalt allerdings ebenso wie seine Mandantin. An einer erneuten gerichtlic­hen Klärung des Streits führt anscheinen­d kein Weg vorbei.

Bereits 2012, noch vor dem Urteil des Oberlandes­gerichts, hatte die Anliegerin ein Holztor an dem Weg aufgestell­t, es war damals von der Polizei abgebaut worden. Laut der Polizei zur Gefahrenab­wehr, die Grundstück­seigentüme­rin wertete die Aktion dagegen als Diebstahl ihres Eigentums. Nachdem das Tor zum Zeitpunkt des Urteils durch das Oberlandes­gericht nicht mehr stand, war es im Urteil auch nicht berücksich­tigt worden – möglicherw­eise muss das jetzt nachgeholt werden.

 ?? BILD: CHRISTIAN QUAPP ?? Durchgang oder kein Durchgang? Ein Holztor versperrt die Kastaniena­llee.
BILD: CHRISTIAN QUAPP Durchgang oder kein Durchgang? Ein Holztor versperrt die Kastaniena­llee.

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