Lebensschutz ist Anliegen des Gesetzes
Betrifft: „Trauriger Zustand“, Kommentar von Petra Sorge zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, sowie „Strafandrohung für Ärzte muss wegfallen“, Interview mit Eva Högl, SPD-Bundestagsfraktionsvize, Meinung und Nachrichten, 30. August
Das allgemeinverständliche Wort „Abtreibung“untertreibt.
Das Kind wird nicht nur gewaltsam aus dem Mutterleib ausgetrieben, sondern zerstückelt. Es stirbt nicht nur ein Kind, auch Frauen erleiden körperliche Schäden oder zerbrechen seelisch. Die Tötung eines Babys im Mutterleib widerspricht der Natur der Frau und ihrem angeborenen mütterlichen Instinkt. Das Grundgesetz orientiert sich am Lebensschutz: Der Mensch ist Mensch von Anfang an und hat das Recht zu leben vom ersten Tag seiner Entstehung. Die vorgeburtliche Kindstötung wird zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt, sie ist und bleibt jedoch grundsätzlich strafbar. Der Schutz des Lebens ist ein Kernanliegen unseres Grundgesetzes.
Abtreibungsaktivisten wollen die vorgeburtliche Kindstötung vollständig frei geben lassen. Da eine direkte Änderung des Abtreibungsparagrafen § 218 StGB nicht ohne weiteres möglich ist, versuhört chen sie den gesellschaftspolitischen Konsens zum Lebensschutz von außen aufzuweichen. „Abtreibung“soll im Bewusstsein der Bevölkerung zu einer Bagatelle werden. Dagegen müssen sich verantwortungsbewusste Politiker wehren.
Ja, es ist wirklich ein trauriger – genauer gesagt ein katastrophaler – Zustand, was hier noch immer diskutiert wird. Am liebsten hätte man es, wenn man einen Embryo bis zur Geburt „entnehmen“(Sprache bei den Problemen mit den Wölfen) dürfte! Der Mensch regiert, der Mensch bestimmt. Und dann kommen noch diese bornierten Sprüche wie: „Mein Bauch ge- mir“und so weiter. Da kann man nur feststellen, der Bauch ja, aber nicht das eigenständige Wesen, das in mir wächst. Und schließlich gehört immer auch ein Mann dazu, der Verantwortung hat.
Schon lange sagen Mediziner, Soziologen und alle, die ein fachlich fundiertes Urteil haben, dass ein Embryo ein Mensch von Anfang an ist. Und trotzdem finden sich Menschen, die aus Bequemlichkeit, Geldgier und anderen Gründen sagen oder so tun, als wäre ein Embryo nur ein Klumpen Fleisch, der, behandelt wie ein Blinddarm, einfach nach Belieben entfernt werden kann.
Wenn es aber, was ja unstrittig ist, ein eigener Mensch ist, so beseitige ich mit seiner Abtreibung einen Menschen. Und dafür gibt es eine klare Bezeichnung: Mord.
Heutzutage gibt es Möglichkeiten der Verhütung. Sollte möglicherweise einer Schwangerschaft ein Verbrechen zugrunde liegen, dann muss die Gesellschaft Möglichkeiten schaffen, dass dieser kleine wehrlose Mensch ausgetragen werden und weiter leben kann. Das muss eine Gesellschaft wie die unsere leisten! Frauen in einer solchen Notlage kann und muss geholfen werden – aber nicht durch ein Verbrechen!
Manfred Rollié Wildeshausen