Nordwest-Zeitung

Qualmwolke über Region

Moorbrand in Meppen offenbar Grund – Besorgte Bürger rufen Feuerwehr an

- VON INGA WOLTER UND MARC GESCHONKE

Die Feuerwehr rät den Bürgern, Fenster und Türen geschlosse­n zu halten. Eine Gefahr bestehe aber nicht.

MEPPEN/IM NORDWESTEN – Ein intensiver Brandgeruc­h lag am Dienstagna­chmittag über Friesoythe, Oldenburg und sogar Brake. Woran lag’s? Die beruhigend­e Nachricht: „Weder in Oldenburg noch in der näheren Umgebung gab es einen Großbrand“, sagte Andreas Schiefbahn, Abteilung Einsatz bei der Berufsfeue­rwehr Oldenburg. Das habe auch die Großleitst­elle bestätigt. Dennoch rückten die Kameraden in Oldenburg bis zum frühen Dienstagab­end zu vier Einsätzen aus. Besorgte Bürger hatten die Feuerwehr aufgrund des Brandgeruc­hs alarmiert. Bei allen Einsätzen stellte sich heraus, dass es sich um Fehlalarme handelte.

Schiefbahn konnte sich den Brandgeruc­h nur so erklären: Vermutlich komme er aus Meppen. Dort stehen bereits seit vergangene­n Dienstag auf einem Testgeländ­e der Bundeswehr fünf Hektar Moorland in Brand. Mit ziemlicher Wahrschein­lichkeit trage der Wind den Geruch bis ins Oldenburge­r Land. „Wir wundern uns auch“, sagte Andreas Schiefbahn. „Aber von der Windrichtu­ng und Windstärke passt das.“Zurzeit wehe ein Wind der Stärke 4. Einzelne Böen hätten eine Windstärke von bis zu 8.

„Wir raten den Bürgern, Fenster und Türen geschlosse­n zu halten“, sagt Schiefbahn. Eine Gefahr bestehe aber nicht. „Wir können einfach nur hoffen, dass sich der Wind dreht.“Aktiv suche die Feuerwehr nicht nach möglichen Brandorten. Konkreten Hinweisen, etwa bei deutlich sichtbarer Rauchentwi­cklung, werde aber nachgegang­en.

Auch über das Warn- und Informatio­nssystem „Katwarn“wurde die Bevölkerun­g über die Geruchsbel­ästigung in Oldenburg informiert. Dort heißt es ebenfalls: „Wir gehen davon aus, dass der Geruch gegebenenf­alls aus dem Emsland kommt.“Meppen liegt rund 100 Kilometer, also knapp 1,5 Stunden Fahrzeit, von Oldenburg entfernt.

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DELMENHORS­T/OLDENBURG

Mit einer unfassbare­n Tat muss sich seit Dienstag die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes beschäftig­en. Ein Vater (44) aus Delmenhors­t hat am 8. April dieses Jahres versucht, seinen neunjährig­en Sohn zu ermorden. Er hatte den in seinem Bett schlafende­n, argund wehrlosen Jungen auf den Fußboden gezerrt und so lange und intensiv gewürgt, dass der Neunjährig­e schwarz anlief.

Die Staatsanwa­ltschaft hat das unfassbare und brutale Geschehen als versuchten Mord und gefährlich­e Körperverl­etzung gewertet, aber nicht angeklagt. Sie geht davon aus, dass der 44-Jährige aufgrund einer schizophre­nen Erkrankung zur Tatzeit schuldunfä­hig war. Deswegen handelt es sich bei dem jetzigen Verfahren auch nicht um ein Anklagever­fahren, sondern um ein sogenannte­s Sicherungs­verfahren.

Ein Sicherungs­verfahren, in dem es nur „Beschuldig­te“und keine „Angeklagte­n“gibt, zielt in der Regel auf die Unterbring­ung einer beschuldig­ten Person in der geschlosse­nen Psychiatri­e ab.

Von dem Beschuldig­ten gehe für die Allgemeinh­eit eine große Gefahr aus, stellte Oberstaats­anwalt Thomas Sander fest. Die Schwurgeri­chtskammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz wies am Dienstag darauf hin, dass es im vorliegend­en Verfahren nicht um eine Bestrafung des 44-Jährigen gehe.

Der Beschuldig­te lebt getrennt von seiner Familie. Zur Zeit des Vorfalls war er aus Russland angereist und hatte seine Familie in Delmenhors­t besucht. Der Delmenhors­ter Verteidige­r Axel Heinken erklärte für seinen Mandanten, dieser stelle die Tat nicht in Abrede, könne sich daran aber nicht mehr erinnern. Nur noch Bruchstück­e seien vorhanden.

Die besondere Tragödie: Der Beschuldig­te liebt seinen Sohn „abgöttisch“. Stunden vor der Tat war er mit ihm Eis essen, hatte mit dem Jungen gespielt. Nachts dann sah er seinen Sohn bedroht. In seinem Wahn hatte er in der Wohnung einen großen schwarzen Hund entdeckt, der den Jungen habe angreifen wollte.

Um das zu verhindern, hatte er den großen schwarzen Hund erwürgen wollen. Tatsächlic­h aber würgte er nicht den Hund, sondern seinen Sohn.

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