Alles dreht sich um Erpresser-Stimme
Prozess gegen mutmaßlichen Entführer von Unternehmersohn gestartet
Gut drei Jahre nach der Entführung hat jetzt der Prozess gegen einen 48(Jährigen begonnen. Doch wer war noch an der Tat beteiligt?
GIEßEN – Der Angeklagte im Prozess um die Entführung des behinderten Sohnes von Milliardär Reinhold Würth (83) spricht leise und mit deutlichem Akzent. Er macht einige Angaben zu seiner Person, aber viel sagt der 48-Jährige nicht zu Beginn der Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Gießen.
Im Verlauf des Prozesses wird seine Stimme noch eine wichtige Rolle spielen: Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage vor allem auf die Analyse eines Telefon-Mitschnitts eines Mannes, der im Juni 2015 drei Millionen Euro Lösegeld für den Entführten forderte. Das war der Angeklagte – davon sind die Ermittler überzeugt.
„Der Fall ist absolut außergewöhnlich“, sagt der Sprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Thomas Hauburger, nach dem Verhandlungstag. Zum einen, weil der Verdacht gegen den 48-Jährigen „primär“auf der Stimmanalyse fuße – das sei für die Justiz ein Novum. Zum anderen wegen des glücklichen Ausgangs der Entführung: Der damals 50 Jahre alte Markus Würth wurde zwar unterkühlt und durchnässt an einen Baum gekettet in einem Wald bei Würzburg gefunden, er war ansonsten aber unversehrt.
Die Anklage wirft dem 48Jährigen erpresserischen Menschenraub vor. Er habe die Würth-Entführung aus einer integrativen Wohngemeinschaft im osthessischen Schlitz zusammen mit Komplizen lange geplant und durchgeführt. Der oder die Mittäter sollen den aufgrund seiner Behinderung „vertrauensseligen“Mann mitgenommen haben.
Am Telefon soll der Angeklagte sich als „Dr. Hassan“gemeldet und vorgegeben haben, der Sohn liege im Krankenhaus. Dann habe er von der Entführung berichtet und drei Millionen Euro gefordert. Die Übergabe scheiterte kurz darauf allerdings, offenbar wegen Verzögerungen und unklarer „Übergabemodalitäten“. Nach der Panne habe der Angeklagte verraten, wo der Entführte, versorgt mit einer Wasserflasche, ausharren musste.
Nach seiner Festnahme im März bestritt der Angeklagte die Tat. Ob er vor Gericht aussagen wird, ist der Verteidigung zufolge noch nicht entschieden. Der Prozess wird fortgesetzt – die Suche nach möglichen Komplizen ebenfalls.