Punktsieg für Arzt gegen katholische Klinik
Leitender Mediziner aus Deutschland klagt gegen seine Kündigung
LUXEMBURG – Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters durch seinen katholischen Arbeitgeber wegen dessen zweiter Ehe kann nach EURecht eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag zum Fall eines katholischen Chefarztes aus Deutschland. Die Anforderung an den Arzt, den nach katholischem Verständnis heiligen Charakter der Ehe zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, erklärte das Gericht (Az: C-68/17).
Die Luxemburger Richter bezogen sich unter anderem auf die konkrete Arbeit des Arztes, nämlich „Beratung und medizinische Pflege“. Für diese Tätigkeit scheine „die Bekundung des Ethos“des Arbeitgebers „nicht notwendig zu sein“, befanden sie. Dies werde dadurch erhärtet, dass ähnliche Stellen nichtkatholischen Beschäftigten anvertraut worden seien.
Der Arzt ist seit mehr als 18 Jahren an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf beschäftigt. 2005 hatte er sich von seiner ihm katholisch angetrauten Frau scheiden lassen und später standesamtlich eine neue Partnerin geheiratet. Seine dem Erzbistum Köln unterstehende Klinik begründete die Kündigung damit, dass die zweite Ehe nach Kirchenrecht ungültig sei.
Der EuGH hatte nun mit Blick auf das einschlägige EUGesetz zu entscheiden, ob kirchliche Arbeitgeber an Mitarbeiter ihrer eigenen Kirche strengere Maßstäbe anlegen dürfen als an Andersgläubige und Konfessionslose. Über die konkrete Kündigungsklage muss nun die deutsche Justiz entscheiden.
Die Deutsche Bischofskonferenz sieht das Urteil kritisch, weil die verfassungsrechtliche Position, nach der die Kirchen ihre Angelegenheiten selbst bestimmen können, „nicht ausreichend berücksichtigt wurde“, erklärte Sekretär Hans Langendörfer. Kirchenrechtler Hans-Michael Heinig bewertete das Urteil als Einschnitt für das Arbeitsrecht der Kirchen. Die Entscheidung stärke Arbeitnehmerrechte zulasten der kirchlichen Selbstbestimmung, sagte er.