Paar findet nicht in den Alltag zurück
Vergewaltigung einer jungen Camperin – Op4er müssen erneut vor Gericht aussagen
Der Täter wurde verurteilt, doch au4 Geheiß des BGH muss das Bonner Landgericht über das Stra4maß neu verhandeln. Die Op4er leiden nach wie vor stark unter den Geschehnissen.
BONN – An ein normales Leben ist für die Opfer bis heute nicht zu denken: Auch gut anderthalb Jahre nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn können die junge Frau und ihr Freund nach eigenen Angaben nur schwer ihren Alltag meistern. Der Täter, der das Paar aus Süddeutschland in jener Nacht überfiel, ist zwar verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil teilweise aufgehoben. Seit Dienstag muss das Bonner Landgericht nun klären, ob der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bei der Tat vermindert schuldfähig war.
Kommen nicht zur Ruhe
Die Richter verlesen im Revisionsprozess bedrückende persönliche Erklärungen der beiden Opfer, in denen diese ausführlich berichten, wie es ihnen in den vergangenen Monaten ergangen ist. Demnach leiden beide nach wie vor stark unter den Geschehnissen, haben Angstzustände, mussten ihr Studium unterbrechen und finden keine Ruhe. „Stellen Sie sich vor, Sie versuchen ans Ufer zu schwimmen, und jedes Mal, wenn Sie fast da sind, kommt eine Welle und zieht Sie zurück“– so beschreibt die junge Frau ihre vergeblichen Versuche, wieder Fuß zu fassen. Als sie von der BGH-Entscheidung erfahren habe, sei sie fassungslos gewesen: „Wenn ich heulen und kotzen gleichzeitig könnte, so hätte ich das getan.“
Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff rekapituliert aus dem erstinstanzlichen Urteil, was sich in der Tatnacht ereignete: Mit einer Astsäge durchschlug der Angeklagte das Zelt der damals 23Jährigen und ihres 26 Jahre alten Freundes.
Er bedrohte sie mit dem machetenähnlichen Werkzeug, forderte Geld und zwang dann die Studentin nach draußen, wo er sie vergewaltigte. In dem Prozess vor einem Jahr bestritt der Mann die Tat, doch DNA-Spuren überführten ihn.
Täter in Fesseln
Dass der heute 32-Jährige zu Recht wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verurteilt wurde, steht auch aus Sicht des BGH fest. Doch die Strafhöhe von elfeinhalb Jahren, die das Bonner Landgericht verhängt hatte, bedarf aus Sicht der obersten deutschen Strafrichter einer Überprüfung. Denn das Urteil ging davon aus, dass der Angeklagte trotz einer Persönlichkeitsstörung uneingeschränkt schuldfähig ist. Dies sieht der BGH nicht ausreichend belegt. Im Revisionsprozess wird nun ein neues psychiatrisches Gutachten ausschlaggebend dafür sein, ob die Strafe verringert wird.
Der Angeklagte, der im ersten Prozess aufbrausend und aggressiv aufgetreten war, hält sich am Dienstag mit Äußerungen weitgehend zurück. Er trägt wieder Hand- und Fußfesseln und wird von zwei Justizbediensteten bewacht.