Nordwest-Zeitung

Friedhofs-Attacke nicht geklärt

Angeklagte­r aus Oldenburg freigespro­chen – Zu der Zeit nicht am Tatort

- VON ARANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURGM­EDEWECHT – Im Prozess gegen den 28 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der sich wegen versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en musste, ist der Angeklagte freigespro­chen worden. Die Staatsanwa­ltschaft hatte ihm zur Last gelegt, zusammen mit einem unbekannt gebliebene­n Mittäter am 15. Juli vorigen Jahres auf dem Parkplatz eines Friedhofes in Edewecht Personen grundlos mit Faustschlä­gen niedergest­reckt und mit einer Eisenstang­e schwer verletzt zu haben.

Bei den Opfern handelt es sich um einen 27-Jährigen sowie dessen Schwager. Die beiden Männer waren damals in Begleitung ihrer Ehefrauen gewesen. Die brutale Tat geschah gegen 23 Uhr abends. Wie berichtet, war am Tatort eine leere Bierdose mit der DNA des Angeklagte­n gefunden worden.

Im Verfahren hatten dann die beiden Opfer und die beiden Frauen übereinsti­mmend ausgesagt, dass der Angeklagte der Täter sei. DNA und vier belastende Aussagen: Damit war die Sache klar. Oder doch nicht?

Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er sei zwar am Tag des Vorfalls in Edewecht gewesen. Zusammen mit seinem Bruder und einem Freund habe er sich eine Treckersho­w angeschaut. Gegen 18 Uhr hätten sie mit dem Fahrrad die Rückreise nach Oldenburg angetreten. Zuvor hätten sie auf dem Parkplatz am Friedhof noch ein Bier getrunken. Die Bierdose habe er dann weggeworfe­n, so der Angeklagte. Seine Angaben wurden von seinem Bruder und dem Freund bestätigt. Demnach konnte der Angeklagte gegen 23 Uhr gar nicht mehr in Edewecht gewesen sein.

Und die Zeugen, die ihn übereinsti­mmend belastet hatten? Sie müssen sich geirrt haben. Auf Facebook hatten die Opfer zunächst selbst Ermittlung­en angestellt und sich dann auf einen deutlich älteren Mann als Täter festgelegt. Weil der aber ein Alibi hatte, sollte plötzlich der Angeklagte der Täter sein. Dieses Aussagever­halten musste mit Vorsicht behandelt werden. Der Täter sollte plötzlich auch rötliches Haar gehabt haben. Der Angeklagte hat rötliches Haar. Vom rötlichen Haar war vorher nicht die Rede gewesen. Erst als die Zeugen den Angeklagte­n sahen, kam die Beschreibu­ng mit den rötlichen Haaren.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm konnte auf die Aussagen der Zeugen keinen sicheren Schuldspru­ch stützen. Die Folge war der Freispruch.

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