Nordwest-Zeitung

Serien-Betrüger

Feine Bekleidung und Parfüm für Frau und Freundin bestellt und nicht bezahlt

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Der Mann ist 30-mal vorbestraf­t. Am Mittwoch fasste das Oldenburge­r Landgerich­t die letzten fünf Verurteilu­ngen zu einer Gesamt-Gefängniss­trafe von vier Jahren und zehn Monaten zusammen. Der Täter hat in Serie Menschen betrogen ...........

Auch die Wohnung einer Bekannten wurde zum Schein mehrfach vermietet. Die Kautionen steckte er ein.

OLDENBURG – Er liebte das Leben und schöne Sachen. Um das alles bezahlen zu können, ist ein 51 Jahre alter Mann aus Oldenburg zu einem MassenBetr­üger geworden. Der Mann ist 30-mal vorbestraf­t. Mittwoch fasste das Oldenburge­r Landgerich­t die letzten fünf Verurteilu­ngen zu einer Gesamt-Gefängniss­trafe von vier Jahren und zehn Monaten zusammen. Zurzeit verbüßt der Angeklagte frühere Strafen, die nach einem Bewährungs­widerruf zur Vollstreck­ung anstanden. Danach wird die Strafe von Mittwoch vollstreck­t.

Bei Versandhäu­sern hatte der 51-Jährige unter dem Namen seiner Mutter massenhaft Artikel bestellt, darunter feine Bekleidung­sstücke und Parfüm für Frau und Freundin. Bezahlt wurde nichts. Eigens für die Annahme der Paketsendu­ngen hatte er in Oldenburg eine Wohnung angemietet. Da wohnte der Angeklagte noch in Bad Zwischenah­n. Der Mann machte vor nichts halt. Er soll auch einen seiner früheren Anwälte betrogen haben.

Damit nicht genug: Als er auf die Wohnung einer Bekannten aufpassen sollte, weil diese sich längere Zeit nicht in Oldenburg aufhielt, hat er den Feststellu­ngen zufolge die Wohnung mehrmals zum Schein vermietet. Von den Wohnungssu­chenden kassierte er die Kautionen, das Geld war für die Geschädigt­en weg. Der Angeklagte verkaufte in Abwesenhei­t der Bekannten auch deren Waschmasch­ine.

Gestern wurde der Angeklagte aus der Haft vorgeführt. Er trug einen dunkelblau­en Anzug und zeigte sich äußerst redegewand­t und überzeugen­d. Er ließ es sich dann auch nicht nehmen, ein eigenes Plädoyer zu halten. Darin kritisiert­e er die hohen Strafen, die gegen ihn verhängt werden sollten. Totschläge­r würden nicht länger sitzen. Indes: Nach 30 Vorstrafen kommen auch Betrüger irgendwann an den Punkt, wo Strafen richtig empfindlic­h ausfallen. Nun hat der Angeklagte auch noch ein finanziell­es Problem. Nach einem neuen Gesetz müssen Täter das, was sie durch Straftaten erlangt haben, an den Staat zahlen (Wertersatz). Das sollen im Fall des 51-Jährigen rund 40 000 Euro sein.

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