Fünf Klagen gegen Küstenautobahn
Straßenbaubehörde wartet noch auf Begründungen
OLDENBURG/FRIEDRICHSFELD – Gegen die Küstenautobahn A 20 sind fünf Klagen anhängig. Das bestätigte Joachim Delfs, Leiter des Geschäftsbereichs Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Vier Privatpersonen und ein Naturschutzverband hätten gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt der A 20 Klage eingereicht. Der erste Abschnitt der A20 reicht von Westerstede nach Jaderberg.
Die Oldenburger Behörde warte noch auf die Begründungen der Klagen, sagte
Delfs.
Als sogenannter Vorhabenträger werde die Oldenburger Behörde Stellung zu den Klagen nehmen, sagte Delfs. Anschließend wird die Planfeststellungsbehörde in Hannover eine Erwiderung abgeben. Klage und Erwiderung werden anschließend dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgelegt, das als einzige Instanz über die Klagen entscheidet. Er sei zuversichtlich, dass die Entscheidung der Leipziger Richter nicht Jahre dauere.
Unterdessen macht sich Protest laut gegen die ersten vorbereitenden Maßnahmen für den Bau der Küstenautobahn. In der Nähe von Varel, auf dem Areal des früheren Standortübungsplatzes Friedrichsfeld, soll eine größere Fläche als Brutgebiet für Kiebitze freigehalten werden. Friedrichsfeld ist als Ausgleichsfläche für die Küstenautobahn vorgesehen, für deren Bau ja Flächen versiegelt werden, die von Bodenbrütern genutzt werden. Um eine Freifläche in Friedrichsfeld anzulegen, müssen auch Bäume gefällt werden. Die Kreisgruppe Friesland des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft deshalb zu einer Mahnwache auf.
Die Veranstaltung findet am Sonntag, 23. September, statt und beginnt um 14 Uhr. Der BUND kritisiert die Baumfällung und die Zerstörung von Biotopen und geschützter Landschaftsbestandteile.