Nordwest-Zeitung

Missbrauch­te Schwimmleh­rer 37 Kinder?

Prozess beginnt gegen 34-Jährigen – Teilweise eigene Taten mit Unterwasse­rkamera gefilmt

- VON ANIKA VON GREVE-DIERFELD UND THOMAS BURMEISTER

Fast zwei Jahre blieben die Taten unentdeckt. Dann endlich fiel Eltern etwas an ihren Töchtern auf. Sie zeigten deren Schwimmleh­rer an. Nun steht der Mann vor Gericht. Die Vorwürfe sind erschütter­nd.

BA<EN-BA<EN – Fast ein Jahr nach seiner Verhaftung muss sich ein Schwimmleh­rer seit Mittwoch wegen teils schweren Missbrauch­s von 37 kleinen Mädchen vor dem Landgerich­t Baden-Baden verantwort­en. Der heute 34 Jahre alte Mann soll sich an ihnen während des Schwimmunt­errichts vergangen haben – zum Teil im Schwimmbec­ken oder auch in der Umkleideka­bine. Einige der ihm vorgeworfe­nen rund 200 Taten filmte er der Anklage zufolge mit einer Unterwasse­rkamera.

Hunderte Eltern

Entspreche­nde Aufnahmen waren nach der Durchsuchu­ng seiner Wohnung im vergangene­n Jahr sichergest­ellt worden. Das jüngste Kind war erst vier Jahre alt.

Dem Prozess waren - nach einer ersten Anzeige von zwei Eltern - umfangreic­he Ermittlung­en vorangegan­gen. Der nicht vorbestraf­te Deutsche hatte als freiberufl­icher Schwimmleh­rer für drei Schwimmsch­ulen gearbeitet und zwischen Oktober 2015 und September 2017 rund 160 Kurse in mehreren Orten in Baden-Württember­g gegeben. In Gernsbach und Kuppenheim (beide Kreis Rastatt), Achern (Ortenaukre­is), Bad Herrenalb (Kreis Calw) sowie Lörrach und Baden-Baden wurden dann die Fälle bekannt, für die er nun angeklagt ist.

Für die Ermittlung­en hatte die Polizei Hunderte Eltern kontaktier­t und zum Teil befragt. Am Schluss verdichtet­en sich die Hinweise auf zum Teil schweren Missbrauch von 40 Mädchen.

Da drei Kinder nicht identifizi­ert werden konnten, werden nun noch die an 37 Mädchen begangenen Taten verhandelt.

Mädchen bedroht

Zudem wird dem Mann Nötigung und Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Mit der Drohung, sie umzubringe­n, soll er versucht haben, einige der Mädchen zum Schweigen zu bringen.

Die Anklage will für den Mann neben einer Haftstrafe auch die Sicherungs­verwahrung erreichen, womit er nach Verbüßung seiner Strafe bis auf Weiteres im Gefängnis bliebe. Bisher schweigt der Mann zu den Vorwürfen.

Da der Prozess vor der Jugendschu­tzkammer stattfinde­t, könnten etliche Teile davon nicht öffentlich sein. Für den Prozess sind bislang neun Verhandlun­gstage anberaumt, insgesamt 46 Zeugen sind geladen und sollen vom zweiten Verhandlun­gstag an gehört werden.

Das Urteil soll demnach am 30. Oktober 2018 gesprochen werden.

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