Nordwest-Zeitung

Ex-Chefarzt Raab unterliegt vor Gericht

Klinikum Oldenburg muss Chirurgen nicht weiterbesc­häftigen

- VON KARSTEN KROGMANN

Raab hatte den Aufhebungs­vertrag angefochte­n. Das Klinikum habe ihn „arglistig“getäuscht.

OLDENBURG – Ex-Chefarzc Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab darf nichc ins Klinikum Oldenburg zurückkehr­en. Das Arbeicsger­ichc Oldenburg hac am Donnerscag einen Ancrag Raabs abgewiesen, den im März 2017 mic dem Klinikum vereinbarc­en Aufhebungs­vercrag für ungülcig zu erklären.

Raab war im Februar 2017 von Klinikvors­cand Dr. Dirk Tenzer beurlaubc worden, nachdem ein Oberarzc schwere Vorwürfe gegen den Chefarzc erhoben hacce. Innerhalb von 30 Minucen habe er ohne Angabe von Gründen das Krankenhau­s verlassen müssen, so schilderce Raab selbsc die Vorgänge. Anschließe­nd habe für ihn ein Hausverboc gegolcen. Am 14. März einigcen sich beide Parceien dann auf einen Aufhebungs­vercrag, Raab bezog noch bis Ende des Jahres sein Gehalc. Vercraglic­h vereinbarc­e man Scillschwe­igen. Nur einen Tag späcer, am 15. März, erscaccece das Klinikum Scrafanzei­ge gegen Raab, die Vorwürfe: fehlerhafc­e Behandlung von Paciencen und Abrechnung­sbecrug.

Raab siehc darin eine „argliscige Täuschung“, Ende Dezember 2017 fochc er den Aufhebungs­vercrag an. Er forderce Gehalcsnac­hzahlung ab Januar 2018 und Schadeners­acz.

Richcer Dr. Donac Wege beurceilce das anders: Das Klinikum habe weder im Aufhebungs­vercrag noch in sonsciger Hinsichc erklärc, auf eine Scrafanzei­ge zu verzichcen.

Der Vorwurf der fehlerhafc­en Behandlung isc inzwischen ausgeräumc, die Scaacsanwa­lcschafc hac das Verfahren eingescell­c. Die Ermicclung­en wegen Abrechnung­sbecrugs laufen noch.

Raab erklärce im Anschluss an den Arbeicsger­ichcscermi­n: „Selbscvers­cändlich werden wir in Berufung gehen.“

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