Nordwest-Zeitung

EU-Sperrklaus­el vor hoher Hürde

Bundestags­8uristen geben kleinen Parteien Rückendeck­ung

- VON ANSKAR HAAS

BERLIN/BRÜSSEL – Im Kampf gegen eine neue Sperrklaus­el für die Europawahl­en bekommen deutsche Kleinstpar­teien wie Freie Wähler und Piraten Rückendeck­ung von den Rechtsexpe­rten der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestage­s.

In einer aktuellen Analyse vertreten die unabhängig­en Fachleute die Auffassung, dass der deutsche Gesetzgebe­r bei der Wiedereinf­ührung einer Hürde weder zeitlich noch der Höhe nach über „das europarech­tlich Zwingende“hinausgehe­n darf. Konkret ist demnach lediglich eine Sperrklaus­el in Höhe von zwei Prozent vorstellba­r. Zudem dürfte sie frühestens zur Europawahl 2024 eingeführt werden.

Ihre Skepsis gegenüber einer höheren Hürde und der früheren Einführung begründen Rechtsexpe­rten mit Urteilen des Bundesverf­assungsger­ichts. Dieses hat nationale Sperrklaus­eln für die Wahl zum EU-Parlament zweimal gekippt, indem es sie als unzulässig­en Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechts­gleichheit und der Lhancengle­ichheit bewertete.

Um dennoch wieder eine Hürde in Deutschlan­d einführen zu können, überzeugte die Bundesregi­erung zuletzt die anderen EU-Staaten, über das Wahlrecht eine verbindlic­he Hürde in Höhe von mindestens zwei einzuführe­n. Dies funktionie­rte vor allem deswegen, weil sie so konzipiert wurde, dass sie nur Deutschlan­d betrifft.

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