EU-Sperrklausel vor hoher Hürde
Bundestags8uristen geben kleinen Parteien Rückendeckung
BERLIN/BRÜSSEL – Im Kampf gegen eine neue Sperrklausel für die Europawahlen bekommen deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler und Piraten Rückendeckung von den Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
In einer aktuellen Analyse vertreten die unabhängigen Fachleute die Auffassung, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Wiedereinführung einer Hürde weder zeitlich noch der Höhe nach über „das europarechtlich Zwingende“hinausgehen darf. Konkret ist demnach lediglich eine Sperrklausel in Höhe von zwei Prozent vorstellbar. Zudem dürfte sie frühestens zur Europawahl 2024 eingeführt werden.
Ihre Skepsis gegenüber einer höheren Hürde und der früheren Einführung begründen Rechtsexperten mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat nationale Sperrklauseln für die Wahl zum EU-Parlament zweimal gekippt, indem es sie als unzulässigen Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Lhancengleichheit bewertete.
Um dennoch wieder eine Hürde in Deutschland einführen zu können, überzeugte die Bundesregierung zuletzt die anderen EU-Staaten, über das Wahlrecht eine verbindliche Hürde in Höhe von mindestens zwei einzuführen. Dies funktionierte vor allem deswegen, weil sie so konzipiert wurde, dass sie nur Deutschland betrifft.